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Geimpft oder Genesen? Alles, was Du zum Nachweis wissen musst

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Von: Florian Römer

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Vollständig Geimpfte oder Genesene genießen einige Vorteile. Doch ab wann gilt man überhaupt als „voll geimpft“ oder genesen?

Seit Freitagmorgen (7. Mai) ist es amtlich: „Voll geimpfte“ oder von Corona* genesene Personen bekommen wieder einen Großteil ihrer Bürgerrechte zurück. Das hat der Bundesrat in Berlin entschieden*. Die Corona-Lockerungen sollen bereits am Sonntag in Kraft treten. Was bedeuten die neuen Freiheiten genau? Und für wen gelten sie überhaupt? Wer per Impfung vollständig immunisiert ist oder im vergangenen Halbjahr nachweislich eine Covid-19-Infektion durchgemacht hat, muss in Läden oder beim Friseur künftig keinen negativen Test mehr vorweisen, berichtet HEIDELBERG24*.

Zudem fallen für vollständig Geimpfte oder Genesene auch Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren weg: Sie werden bei Treffen mit anderen Personen nicht mitgezählt. Wenn Vollgeimpfte oder Genesene von einer Reise zurückkommen, fällt auch die Quarantänepflicht weg ‒ es sei denn, sie kehren aus einem Virusvarianten-Gebiet zurück oder haben sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Corona-Variante infiziert. Für durchgeimpfte oder genesene Personen gelten an bestimmen Orten wie im Supermarkt oder im ÖPNV aber weiterhin Abstandsregeln und Maskenpflicht!

Corona-Lockerungen für Geimpfte: Ab wann ist man „voll geimpft“?

Wann gilt man als vollständig immunisiert? In Deutschland werden aktuell vier zugelassene Impfstoffe verabreicht: die beiden mRNA-Vakzine von BioNTech*/Pfizer und Moderna, sowie der Vektorimpfstoff von AstraZeneca* sind auf zwei Spritzen innerhalb eines bestimmten Zeitabstands ausgelegt. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Paul-Ehrlich-Instituts sollte der Zeitraum zwischen erster und zweiter Impfung bei den mRNA-Impfstoffen bei sechs Wochen liegen und bei 12 Wochen für AstraZeneca. Im Gegensatz zu diesen drei Impfstoffen reicht beim Vektor-Vakzin von Johnson&Johnson* hingegen eine einmalige Gabe aus.

Doch mit dem zweiten Piks gilt man noch nicht als durchgeimpft! Als „vollständig geimpft“ gelten laut Robert-Koch-Institut (RKI) Personen erst „14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag.“ Für die bislang zugelassenen Impfstoffe bedeutet das:

Wer also erst eine Dosis von BioNTech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca bekommen hat, gilt also ebenso wenig als vollgeimpft wie Impflinge aller vier Vakzine, deren Impfung weniger als 14 Tage zurückliegt.

Eine Person hält einen gelben Impfpass mit den Aufklebern vom Biontech Pfizer-Impfstoff. Der Ticketverkäufer CTS Eventim hat vorgeschlagen, dass private Veranstalter in Zukunft zumindest die Möglichkeit haben sollten, nur geimpfte Menschen für Veranstaltungen zuzulassen. (zu dpa «Mehr Möglichkeiten für Geimpfte? Unternehmen facht Debatte neu an») | Archiv
Impfpass einer voll geimpften Person. © Andreas Arnold/picture alliance/dpa - Bildfunk

Corona-Lockerungen für Geimpfte: Was und wie lange gilt man als „Genesenen“?

Wer in den vergangenen sechs Monaten eine durch einen PCR-Test belegte Corona-Infektion nachweisen kann, gilt als „genesen“. Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein. Menschen, deren Covid19-Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen.

Genesene bilden einen Sonderfall bei Impfungen ‒ sie benötigen aktuell nur eine Impfdosis eines zugelassenen Impfstoffs. Die Impfung sollte etwa ein halbes Jahr nach der vollständigen Genesung erfolgen. Sie gelten 14 Tage nach der einmaligen Impfung als vollständig geimpft, heißt es vom RKI. Diese Rechte haben Geimpfte und Genesene ab dem 9. Mai*.

Corona-Lockerungen für Geimpfte: Welche Dokumente braucht es für einen Nachweis?

Zur Dokumentation des Impfstatus braucht es entweder den Impfpass oder die Impfbescheinigung, die vom Arzt oder im Impfzentrum ausgestellt wurde. Eine überstandene Corona-Infektion kann das beispielsweise durch ein Schreiben des zuständigen Gesundheitsamts nachweisen. Um Betrug zu vermeiden wird wohl zusätzlich auch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) verlangt werden. (rmx) *HEIDELBERG24 ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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