Raketen, Böller und Fontänen – ab sofort gibt‘s Silvesterfeuerwerk zu kaufen
Mit Raketen und Böllern begrüßen wir traditionell das neue Jahr. Und nach zwei Jahren Corona-Pause dürfen wir nun endlich wieder. Ab wann es Feuerwerk zu kaufen gibt und wann wir loslegen dürfen:
Lang ist es nicht mehr hin bis zum Jahreswechsel. Sind die Weihnachtsfeiertage erstmal überstanden, steht Silvester praktisch schon vor der Tür. Nun fiel das Fest zum Start ins neue Jahr die vergangenen Jahre coronabedingt zurückhaltender aus, nix war‘s mit feiern und Feuerwerk, beides war nämlich untersagt. Das aber sieht 2022 schon wieder ganz anders aus und die geneigten Pyromanen unter uns werden sich sicher schon gefragt haben: Dürfen wir dieses Jahr? Die Antwortet lautet: ja. Es darf wieder nach Herzenslust geböllert werden.
Silvesterfeuerwerk darf nur an bestimmten Tagen verkauft werden
Über 130 Millionen Euro gaben die Deutschen in Vor-Corona-Jahren für Silvesterfeuerwerk aus. Und das dürfte nach zwei naturgemäß eher mageren (Verbots-)Jahren auch 2022 wieder so sein, wo die Knallerei zuhause und auch in den allermeisten Innenstädten nun wieder ganz offiziell erlaubt ist. Eine stolze Summe, bedenkt man, dass es nur wenige Tage sind, an denen Raketen und Co. überhaupt verkauft werden dürfen. Der Verkauf von Pyrotechnik aller Art nämlich ist gesetzlich streng geregelt.
Alle pyrotechnischen Produkte werden je nach Grad der von ihnen ausgehenden Gefährdung und ihrem Verwendungszweck in verschiedene Kategorien eingeteilt. Und diese Kategorien geben unter anderem auch Alters- und Zeitbeschränkungen für die Nutzung vor. Feuerwerk darf nämlich nicht nur an bestimmten Tagen verkauft, sondern auch nur an bestimmten Tagen gezündet werden.
Böllern zum Jahreswechsel: Wer darf was kaufen?
Im freien Verkauf befinden sich nur pyrotechnische Produkte der Kategorien F1 und F2, das „stärkere Zeug“ darf ausschließlich von Menschen mit entsprechender Fachkenntnis verwendet werden.
- Zur Kategorie F1 zählen Feuerwerksartikel, von denen nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben und zur Verwendung in geschlossenen Bereichen vorgesehen sind. Dazu zählen beispielsweise Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Wunderkerzen, Tischfeuer oder Eisfontänen. Die Altersbeschränkung liegt bei 12 Jahren.
- Zur Kategorie F2 zählen Feuerwerksartikel, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel haben und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Und da sind wir schon bei den Klassikern angelangt, denn hierunter fallen etwa Silvesterraketen und Böller. Der Verkauf ist aber grundsätzlich nur an Personen über 18 Jahren gestattet – die Altersgrenze gilt übrigens auch für die Verwendung.
Und wann dürfen wir unser Feuerwerk nun endlich kaufen? Alles, was in die Kategorie F1 fällt, darf das ganze Jahr über verkauft werden. Der Verkauf von Raketen und Böllern (F2) ist dagegen gesetzlich beschränkt, nämlich auf genau die drei Tage vor dem Jahreswechsel, also die Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember. Fiele ein Sonntag in diese Zeitspanne, dürfte schon am 28. Dezember mit dem Verkauf begonnen werden – das ist 2022 allerdings nicht der Fall. Und wann dürfen wir loslegen? Tatsächlich ist auch das geregelt: Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist nur an Silvester und Neujahr, also dem 31. Dezember und dem 1. Januar, erlaubt. (mko)