Vogelbrutzeit beginnt: Stadt Ludwigshafen warnt vor Heckenschnitt – es droht Strafe
Ab 1. März beginnt die Vogelbrutzeit. Die Stadt Ludwigshafen erinnert daran, dass größere Heckenschnitte bis Ende Februar abgeschlossen sein müssen:
Es ist die Zeit, in der sich die Vögelchen zur Ruhe setzen. Ab 1. März beginnt die Vogelbrutzeit. Von März bis September ziehen sich die kleinen Tierchen zurück, um ihre Eier zu brüten. Dafür bedarf es besonderer Maßnahmen. Die Stadt Ludwigshafen erinnert die Bürger noch einmal daran, in dieser Zeit ihre Hecken nicht zu schneiden. Sollte dies doch der Fall sein, droht ein Bußgeld!
Brutzeit von Vögeln beginnt: Stadt Ludwigshafen weist auf Heckenschneide-Verbot hin
Die Vogelbrutzeit findet alljährlich von März bis September statt. In dieser Zeit sind die Tiere von einem besonderen Artenschutz betroffen. Wie die Stadt Ludwigshafen auf ihrer Homepage mitteilt, sind vom 1. März bis 30. September nur noch schonende „Form- und Pflegeschnitte“ an Gehölzen und Hecken als Ausnahme erlaubt, um etwa den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Alle anderen größeren Heckenschnitte sind untersagt. Wird dies nicht eingehalten, so droht ein Bußgeld.
Wie die Stadt Ludwigshafen mitteilt, dient die Maßnahme als Schutz der Vögel zu dieser Zeit. Die Gartenvögel sind wie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt, heißt es, und dürfen in der Brutzeit nicht gestört werden. Wir erinnern uns: Erst im vergangenen Jahr wurden Maßnahmen ergriffen, um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen: Die Stadt Walldorf ergriff radikale Maßnahmen, Katzen mussten in einen sogenannten Lockdown, im August 2022 durften sie wieder raus.
Heckenschneide-Verbot während Vogelbrutzeit: Wann das Verbot nicht gilt
Wie die Stadt Ludwigshafen auf ihrer Homepage weiter mitteilt, kann ein Heckenschneide-Verbot nur dann aufgehoben werden, wenn es bestimmte Schutzmaßnahmen gibt, die unter Auflagen erteilt werden. Das kann zum Beispiel ein Busch oder eine Hecke sein, der oder die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend gekürzt werden muss, um beispielsweise Unfälle zu vermeiden. „Bevor Gehölze geschnitten werden, müssen sie immer auf Nester durchgeschaut werden“, heißt es.
Die Brutzeit geht bis 30. September, bis dahin gilt auch das Verbot. Wer seine Hecke noch vor dem 1. März schneiden möchte, der sollte das jetzt tun. Denn ab 1. März beginnt das Verbot. Grünabfälle können laut Stadt Ludwigshafen bei allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Das gilt auch für Wurzelwerk und Stämme, die dicker als zwölf Zentimeter sind und maximal 1,50 Meter lang.

Schnittverbot während Vogelbrutzeit: Stadt Ludwigshafen stellt wichtige Nummern zur Verfügung
Die Vogelbrutzeit ist eine vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebene zu schützende Zeit. Alljährlich werden Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, ihre Hecken in dieser Zeit nicht kurz zu schneiden, zu roden oder zu zerstören.
Wie die Stadt Ludwigshafen mitteilt, können Informationen zum Schnittverbot in der Vogelbrutzeit beim Bereich Umwelt und Klima, Untere Naturschutzbehörde, entnommen werden. Dazu dient etwa eine Telefonnummer, wenn es um die Entsorgung des Grünschnitts geht, diese ist die 0621 504-3365. Darüber hinaus ist auch die Abfallberatung unter der Telefonnummer 0621 504-3455 zu erreichen. Erst kürzlich haben die Grünen in Ludwigshafen auf ein Sicherheitsrisiko hingewiesen: Viele Radwege würden nicht von Schnee und Eis geräumt werden. Der Grund ist dabei klar. (fas)