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Hunde richtig halten – diese Regeln gibt es für Besitzer in Rheinland-Pfalz

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Von: Pauline Wyderka

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Der Hund gehört in Deutschland zu den beliebtesten Haustieren. Auch darum gelten in Rheinland-Pfalz strenge Vorschriften zur Haltung des Tieres.

Das älteste Haustier und der beste Freund des Menschen zugleich: der Hund. Von Pomeraner bis Dogge, vom kleinen Kläffer bis zum ruhigen Riesen, die Tiere kommen in allen Formen, Farben und Persönlichkeiten. Leider unterschätzen Menschen immer wieder die Anforderungen der Hundehaltung. Gerade nach Corona landeten darum viele der Tiere im Heim. Auch in Rheinland-Pfalz schlagen die Tierheime Alarm: Sie sind schlichtweg voll.

Regeln für Besitzer in Rheinland-Pfalz: Der Hund braucht Gesellschaft

Bevor man sich also dazu entscheidet, sich einen Hund ins Haus zu holen sollte man sich neben den Bedürfnissen des Hundes mit den Haltungsregeln auseinandersetzen. Diese Regeln sind in RLP in der Tierschutz-Hundeverordnung festgelegt. Der Name „Tierschutz-Hundeverordnung“ sagt schon, worum es geht: Das Wohl der Hunde. Hundemamas und -papas und die, die es werden wollen, haben also ein echtes Interesse daran, die Vorschriften zu kennen.

Hunde sind Rudeltiere. Dadurch sind sie äußerst sozial und befinden sich am liebsten in guter Gesellschaft. Das sieht auch die Verordnung so. Demnach muss der Hund ausreichend Kontakt mit einer Betreuungsperson haben können – gerade, wenn er einzeln gehalten wird. Werden mehrere Hunde auf demselben Grundstück gehalten, müssen diese Kontakt miteinander haben können, außer Verhalten oder Gesundheitszustand des Tieres lassen es nicht zu.

Hundebesitzer in Rheinland-Pfalz: Regeln für Auslauf und Schlafplatz

Ganz wichtig für einen Hund ist außerdem Auslauf. Genügend Freiraum und Bewegung braucht jede Rasse, auch die kleineren. Hält man sie drinnen, brauchen Hunde zudem genügend Zugang zu Frischluft und Tageslicht, entweder durch die ständige Möglichkeit, ins Freie zu gehen oder durch Fenster. Fällt nicht genügend Tageslicht ein, dann ist das mit zusätzlicher Beleuchtung entsprechend des Tag-Nacht-Rhythmus auszugleichen.

Hält man den Hund in Räumlichkeiten, die sonst nicht von Menschen genutzt werden, gelten auch hierfür strenge Auflagen. Der Lebensraum des pelzigen Kumpanen muss generell sauber und instand gehalten werden. Kot ist täglich zu entfernen. Auch ausreichend Schutz vor Kälte und Luftzug sowie einen trockenen Liegeplatz müssen die Räumlichkeiten bieten. Mit diesen 7 Tipps bringen Besitzer ihren Hund übrigens gesund durch die Kälte.

Hundehaltung in Rheinland-Pfalz: Besitzer sollten auf ausreichend Futter und Wasser achten

Die meisten Hundebesitzer kennen den traurigen Blick am Essenstisch. Dabei hat Fifi doch grade gegessen! Anscheinend kann der Hund immer futtern. Die Tierschutz-Hundeverordnung RLP gibt an, dass durchgehend Wasser in ausreichender Menge und Qualität bereitstehen muss. Auch genug Futter müssen Frauchen und Herrchen zur Verfügung stellen – auch wenn die Meinungen darüber, was genug ist, zwischen Hund und Besitzer hin und wieder auseinandergehen.

Die Verordnung gibt schon einiges vor, damit es den Tieren möglichst gut geht. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass der eigene Hund glücklich und gesund ist, kann man jedoch noch mehr tun. Das betrifft auch das richtige Spielzeug. Darum rät auch Stiftung Warentest: Pfoten weg von Hundespielzeug, bei dem Krebsgefahr besteht. Einen Sonderfall in der Verordnung bilden übrigens als gefährlich eingestufte Hunde, für die strenge Sicherheitsauflagen gelten. (paw)

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