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Pflücken verboten? Was es über Blumen, Bärlauch oder Beeren zu wissen gilt

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Von: Anne Hund

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Im Frühling sprießen wieder viele schöne Blumen aus dem Boden, und in manchen Wäldern der Bärlauch. Naturschützer verweisen auf die teils strengen Regeln beim Pflücken und Sammeln.

Einen kleinen Strauß mit bunten Wildblumen pflücken – die Verlockung ist im Frühling groß. Doch darf man das? „Im Prinzip ja“, erklärt der Naturschutzbund (Nabu) zwar, „aber nur in bestimmten Mengen“ – und bei bestimmten Arten sei es sogar „ganz verboten, ebenso in vielen Schutzgebieten“, heißt es auf dessen Website. Und aus Naturschutzsicht wünschenswert sei es oft natürlich auch nicht. Ähnlich sieht es dem Nabu zufolge bei der Entnahme von Zweigen oder Beeren aus.

Die Experten verweisen auf die allgemeinen Regeln in den Naturschutzgesetzen, wie 24garten.de berichtet. Dabei setze der Bund den Rahmen für die Länder: Es sei verboten, „Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“ sowie ihre „Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“, zitiert der Nabu daraus. Das gelte für alle Arten – „klein und groß, häufig oder selten“.

Pflücken mancher Blumen erlaubt – aber „nicht mehr als einen Handstrauß“

Gerade Frühjahrsblüher wie die Weidenkätzchen sind wichtige Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insekten und bleiben laut Nabu „besser am Strauch“. Weiter heißt es in dem Beitrag des Nabu: „Die Entnahme von so genanntem Schmuckreisig ist deshalb in fast allen Bundesländern verboten. Das gilt besonders für „Pflanzen, die Kätzchen tragen“ (Hessisches Naturschutzgesetz), neben Weiden also auch für Erlen oder Hasel.“

Etwas anders sieht es aus, wenn man – etwa, um Eltern oder Freunden eine Freude zu bereiten – an einem blühenden Wegrand „einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten“ pflücken möchte, wie die Experten schildern. Erlaubtes Maß sei hier ein Handstrauß – also so viel, „wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann“. Erfahren Sie hier, wie Sie in Ihrem Garten auch einfach selbst eine Blumenwiese anlegen können.

Bärlauch höchstens in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln

Auch wilde Brombeeren oder Heidelbeeren darf man, sofern es an der Stelle erlaubt, in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf sammeln, „bei Beeren ist das ungefähr ein Schüsselchen voll“, heißt es in einem Bericht des ARD-Magazins Brisant. Man darf Brombeeren oder Heidelbeeren aber „nicht in großem Stil gewerbsmäßig“ sammeln, betont der Nabu, dazu brauche es eine behördliche Genehmigung. Das Gleiche gelte für Bärlauch. Vorsicht, er sieht den giftigen Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen oft zum Verwechseln ähnlich.

In Leipzigs Wäldern zum Beispiel, wo im Frühjahr Tausende Bärlauchpflanzen aus dem Boden sprießen, waren in den vergangenen Wochen immer wieder Menschen dabei erwischt worden, wie sie große Mengen sammelten. Der Bärlauch darf dort nach Angaben des Ordnungsamtes allerdings nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden, wie die Deutsche Presse-Agentur anlässlich der Vorfälle in Leipzig berichtete. Für die gewerbliche Nutzung sei in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich, so die Stadt, Zuwiderhandlungen seien eine Ordnungswidrigkeit und könnten mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro.

Eine Frau auf einer Wiese hält einen Wildblumenstrauß in der Hand.
Einen Blumenstrauß zu pflücken – dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden. Doch nicht alles ist erlaubt. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Pflücken verboten: Strenge Regeln für seltene Arten

Strenge Regeln gelten, was viele Blumen betrifft, gelten für die „besonders geschützten Arten“. Sie dürfen dem Nabu zufolge „weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgraben werden“, wie es in dem Beitrag auf dessen Website heißt. Unter anderem zählten zu den besonders geschützten Arten folgende Blumen:

Auch viele Pilze seien geschützt. „In geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ gesammelt werden dürften dagegen Steinpilz, Schweinsohr und Brätling sowie alle Pfifferlingsarten, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln“, erklärt der Nabu.

 

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