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Blumen auf dem Balkon pflanzen – nicht alles ist für Mieter erlaubt

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Von: Jessica Jung

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Sobald der Frühling anbricht, bepflanzen viele Mieter ihren Balkon. Vorsicht ist allerdings geboten, denn nicht alles ist erlaubt.

Der Frühling und die ersten Sonnenstrahlen locken Hobbygärtner in die Natur. Viele haben ein klares Ziel vor Augen: Ihren Balkon aufhübschen und ihn neu bepflanzen. Die beste Zeit dafür ist im Mai, doch schon zuvor kribbelt es einigen Blumen-Liebhabern in den Fingern. Mieter sollten sich vor der Gartenarbeit allerdings informieren.

Blumen auf dem Balkon pflanzen – nicht alles ist für Mieter erlaubt

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Balkon mit Blumen zu bepflanzen. Demnach haben Mieter das Recht, dort Blumenkästen oder Blumentöpfe aufzustellen, schreibt der Deutsche Mieterbund (DMB). Auch Blumenkästen seien erlaubt, solange sie ordnungsgemäß befestigt sind (mehr Garten-News bei RUHR24 lesen).

Ist dies gegeben, können Vermieter ihre Blumentöpfe sogar an der Außenseite des Balkons befestigen, wie das Landgericht Hamburg entschied. Die Regel gilt allerdings nicht in ganz Deutschland. Das Landgericht Berlin war demnach anderer Meinung und verurteilte einen Mieter dazu, die Blumenkästen nur noch an der Innen- anstatt an der Außenseite zu befestigen.

Blumen auf dem Balkon Pflanzen – Regelbruch kann böse für Mieter enden

Der Grund: Man könne das Abstürzen der Blumenkästen durch Gegenstoßen, Übergewicht der Pflanzen, starken Wind oder Materialermüdung nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen. Halten sich Bewohner nicht an diese Regel, kann es übel enden, wie RUHR24 berichtet.

„Stellt der Mieter trotz Abmahnung des Vermieters weiterhin diverse Topfpflanzen ungesichert auf den Balkon und stürzt ein Blumentopf herab, kann der Vermieter ggf. nach einer weiteren Abmahnung das Mietverhältnis sogar fristlos kündigen“, heißt es weiter.

Pflanzen auf dem Balkon – das müssen Mieter dulden:

Blüten und Blätter, welche herunterfallen und auf einem anderen Balkon landen könnten, müssen Mieter hingegen dulden. „Anders wiederum, wenn der Balkonbewuchs so umfangreich ist, dass er zu einer erheblichen Belästigung führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgeschnitten werden, wenn er über die Balkonbrüstung wuchert“, so der DMB.

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, welches legale Pflanzen verbietet, wie mein-schoener-garten.de berichtet. Möchte man auf der sicheren Seite sein und sich Ärger ersparen, kann vor der Bepflanzung mit dem Vermieter sprechen. Ähnliches gilt für das Grillen auf dem Balkon, denn hier drohen fiese Bußgelder.

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