Skrupelloser Welpenhandel: Betrüger in Speyer geschnappt – jetzt drohen 10 Jahre Haft
Speyer - Als ein Interessent von einem jungen Mann einen Welpen kaufen will, wird er misstrauisch. Warum dem skrupellosen Betrüger jetzt bis zu 10 Jahre Haft drohen:
Den richtigen Riecher hat dieser 45-Jährige am Mittwochnachmittag (16. März) bewiesen! Der Mann wollte bei einem jungen Speyerer einen Zwergpudelwelpen kaufen. Das Hund-Baby war dem Interessenten über eine Kleinanzeige online angeboten worden. Da der 20-Jährige bei der Übergabe jedoch keinerlei Papiere zu dem Welpen hatte, wurde der vermeintliche Käufer misstrauisch.
Stadt | Speyer (Rheinland-Pfalz) |
Einwohnerzahl | 50.741 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Fläche | 42,58 km² |
Oberbürgermeisterin | Stefanie Seiler (SPD) |
Speyer: Skrupelloser Welpenhandel aufgeflogen – Betrüger drohen 10 Jahre Knast
Der Interessent informierte die Polizei, wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz mitteilt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben Polizisten schließlich einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 20-Jährigen vollstreckt. Und siehe da: Hierbei konnten zwei weitere Welpen, Bargeld, sein Handy, Kaufverträge sowie zwei vermutlich gefälschte Internationale Impfausweise und der zweijährige Hund des 20-Jährigen aufgrund fehlendem Impfschutz sichergestellt werden.
Der Verdächtige ist daraufhin erkennungsdienstlich behandelt worden. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz ermittelt. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Illegaler Handel mit Hundewelpen – darauf solltest Du achten
Um illegale und skrupellose Welpen-Verkäufer zu entlarven, gibt die Polizei diese wertvollen Tipps:
- Vorsicht bei Angeboten in Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.
- Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.
- Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.
- Die Personalien der Verkäufer sollten anhand eines Personaldokuments notiert oder abfotografiert werden.
- Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.
- Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.
- Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.
- Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, gegebenenfalls MRT etc.).
- Unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (normalerweise das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei melden.
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