Nach Armbrust-Mord in Waldsee: Täter (52) wird zu Höchststrafe verurteilt
Frankenthal - Im Februar 2021 wird ein Mann mithilfe einer Armbrust grausam ermordet. Das Landgericht hat jetzt den Täter verurteilt – er erhält die Höchststrafe!
Am Landgericht Frankenthal fällt am Mittwoch (31. August) das Urteil gegen einen 52-Jährigen aus Dirmstein (Rheinland-Pfalz). Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann im Februar 2021 einen heimtückischen und grausamen Mord begangen hat. Das Opfer ist ein 64-Jähriger, der tot in seiner Werkstatt gefunden worden ist.
Nach Armbrust-Mord in Waldsee: Täter erhält Höchststrafe
Der Tatort des schweren Verbrechens befindet sich in Waldsee. Am 8. Februar 2021 wird dort die Leiche eines 64-Jährigen in seiner Werkstatt gefunden. Aufgrund der Ermittlungen gelingt es der Polizei, einen damals 51-Jährigen ohne festen Wohnsitz als mutmaßlichen Täter auszumachen. Er soll sein Opfer erst zweimal mit einer Armbrust angeschossen und dann erdrosselt haben.
Bereits am 29. Juli 2021 beginnt am Landgericht Frankenthal der Prozess gegen den Mann – bei dem am Mittwoch (31. August) endlich ein Urteil gesprochen wird. Der 52-Jährige wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, ist eine Strafaussetzung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Mord mit Armbrust: Täter hatte Hausverbot vom Opfer erhalten
Wie die Kammer in ihrem Urteil erklärt, habe der Angeklagte bewusst die „Arg- und Wehrlosigkeit“ seines Opfers ausgenutzt, was das Mordmerkmal der „Heimtücke“ erfülle. Zudem habe der 52-Jährige aus „niedrigen Beweggründen“ gehandelt, da er sich von dem 64-Jährigen gedemütigt gefühlt habe. Dieser habe dem Mörder zuvor kein Fahrzeug verkaufen wollen und ihm dann noch vor Zeugen ein Hausverbot erteilt.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da gegen die Entscheidung noch innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann. So wie bei einem anderen Mordfall, der sich vor 27 Jahren abgespielt hat. Dort beginnt der Prozess von neuem, weil das entscheidende Mordmerkmal nicht ausreichend belegt worden ist. (pm/dh)