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Keine Revolution in RLP – Wahlrecht ab 16 gescheitert

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Von: Peter Kiefer

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Mainz - Kommt in Rheinland-Pfalz eine Revolution des Stimmrechts? Der Landtag diskutiert über eine Senkung des Wahlalters für alle ab 16 Jahren bei Kommunal- und Landtagswahlen. Die Verfassungsänderung aber scheitert.

Update 24. November, 18:52 Uhr: Am Donnerstag (24. November) stimmt der Landtag Mainz (Rheinland-Pfalz) über eine Verfassungsänderung ab, die es Jugendlichen ab 16 Jahren ermöglichen soll, bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abzugeben. SPD, Grüne und FDP sprechen sich für eine Senkung des Wahlalters aus. Die drei Oppositionsparteien (CDU, AfD und Freie Wähler) dagegen, sodass keine Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung zusammenkommt.

Wahlrecht ab 16 Jahren? Die Stimmen der Parteien

Trotz des Ergebnisses zeigt sich Innenminister Michael Ebling (SPD) überzeugt: „Es wird kommen – wenn nicht heute, dann morgen.“ Auch die älteste Abgeordnete im Landtag, FDP-Politikerin Cornelia Willius-Senzer wirbt für das Wahlalter 16: „Ich bin überzeugt davon, dass die junge Generation das Land zu einem besseren machen wird, deswegen sollte sie auch wählen dürfen“, sagt die 79-jährige. Da das Wahlalter zur Europawahl ebenfalls auf 16 Jahre herabgesetzt wird, sehen die Parteien es als absurd an, dies nicht auch bei Kommunal- und Landtagswahlen umzusetzen.

„Ein Herabsetzen der Altersgrenze für das Wahlrecht ohne Berücksichtigung der Volljährigkeit ist willkürlich“, sagt der CDU-Abgeordnete Matthais Reuber. Seiner Meinung nach darf das Wahlrecht nicht „isoliert von anderen Rechten und Pflichten in unserem Gemeinwesen“ betrachtet werden. Die Entscheidung des Bundestags für die Europawahl ändere daran nichts, sie sei aus Sicht der CDU falsch. Auch laut Abgeordneten der AfD und der Freien Wähler müsse das Wahlrecht weiterhin an die Volljährigkeit gebunden sein.

Wahlrecht ab 16 Jahren? Landtag diskutiert über Verfassungsänderung

Erstmeldung 24. November, 09:26 Uhr: Steht das Bundesland Rheinland-Pfalz vor einer wegweisenden Änderung im Wahlrecht? Fakt ist: Am Donnerstag (24. November) ab 9:30 Uhr diskutiert der Landtag in Mainz über eine Verfassungsänderung, die Jugendlichen ab 16 Jahren die Stimmabgabe bei Kommunal- und Landtagswahlen ermöglichen soll.

Wahlrecht in RLP vor Revolution? Landtag diskutiert Verfassungsänderung

Beantragt wurde dies von den Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament ist jedoch auch noch die Zustimmung der CDU nötig, die sich bislang gegen das Wahlalter 16 stemmt und dies strikt ablehnt. Eingeführt wird dies jetzt aber nach einem Beschluss des Bundestags auch bei der nächsten Wahl zum Europaparlament.

Auf der Tagesordnung steht zudem die Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs. Die CDU hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt.

„Zum Wahllokal“
Der rheinland-pfälzische Landtag diskutiert über das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren. (Symbolfoto) © Sebastian Gollnow/dpa

Landtag in RLP – auch Erweiterung des Solargesetzes auf der Agenda

Die Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz das bisherige System des kommunalen Finanzausgleichs im Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt und einen „bedarfsorientierten Finanzausgleich“ verlangt hat.

Eine interessante Debatte verspricht ein von der CDU vorgelegter Entwurf für eine Erweiterung des Solargesetzes von 2021. Dabei soll die Pflicht zur Installation einer Solaranlage erweitert werden auf „alle neu zu errichtenden gewerblich, zu Wohnzwecken und sonstigen Zwecken genutzten Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche“.

Wählen mit 16 – folgt Rheinland-Pfalz seinem Nachbarn Baden-Württemberg?

Außerdem berät der Landtag über den Zwischenbericht der Enquete-Kommission zu Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal. Die Kommissionsvorsitzende Lea Heidbreder (Grüne) stellt die bisherigen Beratungen über Verbesserungen beim Katastrophenschutz und zur Eindämmung der Klimakrise vor.

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Der große Nachbar Baden-Württemberg hat in Sachen Wahlrecht bereits vorgelegt, wo die Stimmabgabe mit 16 bei Landtagswahlen beschlossene Sache ist seit April 2022. (dpa/pek)

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