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Schock-Tat in RLP: Großmutter (†84) ermordet – Enkel unter Verdacht

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Von: Fabienne Schimbeno

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Südliche Weinstraße - Ein 30-Jähriger steht unter dem dringenden Tatverdacht, seine Großmutter getötet zu haben. Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft laufen:

Wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Freitag in einer Pressemitteilung mitteilt, soll die Polizei am Donnerstagabend (1. September) gegen 22:30 Uhr in einen Ort im Landkreis Südliche Weinstraße (Rheinland-Pfalz) gerufen worden sein. Grund dafür soll eine randalierende Person gewesen sein.

Mord-Verdacht in Rheinland-Pfalz: Enkel soll Oma (†84) getötet haben

Wie die Beamten weiter schildern, sollen die Einsatzkräfte im Hof eines Wohnhauses eine 86-jährige Frau und ihren 30-jährigen Enkel angetroffen haben. Die Frau soll schwere Verletzungen am Kopf getragen haben. Ein hinzugerufener Notarzt hätte nur noch den Tod der Frau feststellen können.

Wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz weiter mitteilt, besteht der dringende Verdacht, dass der Mann seine Großmutter aus sexuellen Motiven getötet haben soll. „Der 30-Jährige wurde widerstandslos vorläufig festgenommen“, heißt es. Da er sich „augenscheinlich“ in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben soll, sei er in eine psychiatrische Klinik gebracht worden.

Nach Mord an Großmutter (†84): Enkel dem Haftrichter vorgeführt

Der Beschuldigte sei laut Informationen der Polizei am Freitagmittag (2. September) dem Haftrichter des Amtsgerichts Landau
vorgeführt worden sein:

Dieser soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes gegen den 30-Jährigen erlassen haben. „Der Beschuldigte verbleibt deswegen in einem psychiatrischen Krankenhaus“, teilt die Polizei mit.

Enkel soll Großmutter (†84) in RLP getötet haben: Ermittlungen dauern an

Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war laut Aussage der Polizei deshalb zu erlassen, „da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird“.

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Nach dem vorläufigen Ergebnis der heute durchgeführten Obduktion des Leichnams der 86-Jährigen dürfte stumpfe Gewalteinwirkung zum Tod der Frau geführt haben, heißt es. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zum Ablauf und den Umständen der Tat, dauern an. Erst vor kurzem war das Urteil in einem Mordfall in Waldsee bekannt geworden: Der Täter, der sein Opfer mit einer Armbrust zur Strecke gebracht hatte, wurde zur Höchststrafe verurteilt. (fas/pol)

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