vorgeführt worden sein:
Dieser soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Unterbringungsbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes gegen den 30-Jährigen erlassen haben. „Der Beschuldigte verbleibt deswegen in einem psychiatrischen Krankenhaus“, teilt die Polizei mit.
Ein Unterbringungsbefehl und kein Haftbefehl war laut Aussage der Polizei deshalb zu erlassen, „da dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung für sein Tun im strafrechtlichen Sinne nicht voll verantwortlich war und aufgrund seiner Gefährlichkeit in dem späteren Verfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird“.
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Nach dem vorläufigen Ergebnis der heute durchgeführten Obduktion des Leichnams der 86-Jährigen dürfte stumpfe Gewalteinwirkung zum Tod der Frau geführt haben, heißt es. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei Ludwigshafen, insbesondere zum Ablauf und den Umständen der Tat, dauern an. Erst vor kurzem war das Urteil in einem Mordfall in Waldsee bekannt geworden: Der Täter, der sein Opfer mit einer Armbrust zur Strecke gebracht hatte, wurde zur Höchststrafe verurteilt. (fas/pol)