Neue Corona-Verordnung in RLP: Schulen, Kontakte, Veranstaltungen – Diese Regeln gelten jetzt
Rheinland-Pfalz - Die 7-Tage-Inzidenz steigt, Schuld daran trägt die Omikron-Variante. Um dem entgegenzuwirken, passt das Land nun seine Corona-Verordnung an – ein bisschen zumindest.
Eine Woche nach den Bund-Länder-Gesprächen vom Montag (24. Januar), in denen es hauptsächlich darum ging, wie man mit der immer weiter grassierenden Omikron-Variante des Coronavirus umgehen soll, passt nun auch Rheinland-Pfalz seine Corona-Verordnung zum 31. Januar an. Ähnlich wie in anderen Bundesländern sol damit der veränderten Pandemielage Rechnung getragen werden. Der Nachbar Baden-Württemberg etwa hatte am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Novelle notverkündet, die schon einen Tag später in Kraft trat.
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Landeshauptstadt | Mainz |
Einwohnerzahl | 4.098.391 (Stand: 31. Dezember 2020) |
Ministerpräsidentin | Malu Dreyer (SPD) |
Die hochansteckende Omikron-Variante ist auch in Rheinland-Pfalz vorherrschend, außerdem stieg die 7-Tage-Inzidenz zuletzt kontinuierlich. Und so bleibt die Landesregierung um Ministerpräsidentin Malu Dreyer tatsächlicher vorsichtiger, als es die baden-württembergischen Nachbarn tun. In Innenräumen beispielsweise gilt für Erwachsene weiterhin die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Der Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist nur für Personen zulässig, die genesen oder geimpft sind und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können – in der Gastronomie beispielsweise. Und auch an 2G im Einzelhandel will Dreyer vorerst nicht rütteln.
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Neue Corona-Verordnung in RLP: Das ändert sich jetzt
Letztlich enthält die neue Verordnung dementsprechend gar nicht allzu viele Änderungen. Neu ist vor allem der Verzicht auf eine individualisierte Kontakterfassung. Der sei deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel aufgrund der erfolgten Auffrischungs- oder „Booster“-Impfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht, so lautet die Begründung der Landesregierung. Die Änderungen im Überblick:
- Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2G-Plus-Regelungen wird mit der neuen Verordnung nun grundsätzlich auf eine individualisierte Kontakterfassung verzichtet. Die Kontaktnachverfolgung wird aber weiterhin in den Bereichen stattfinden, in denen Kontakt zu vulnerablen Gruppen besteht. Die Pflicht zur Kontakterfassung gilt somit ab sofort nur noch für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen.
- Die anlasslose Testung in Schulen erfolgt nun dreimal statt bisher zweimal wöchentlich.
- Bei Veranstaltungen entfällt das Kriterium der Überregionalität. Sowohl an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch an Veranstaltungen im Freien dürfen jetzt bis zu 1.000 Personen teilnehmen. Veranstaltungen im Freien können wahlweise statt mit maximal 1.000 Personen auch mit 20 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten (bei Veranstaltungsorten mit fester Bestuhlung) bzw. 20 Prozent der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl (bei Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung) stattfinden.
Ansonsten bleibt für Bürgerinnen und Bürger aber im Grunde alles beim Alten. Die letzte Verordnungsnovelle war erst am 23. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten. (mko)