Rheinland-Pfalz: Diese Regeln gelten bei der zweiten Lockerungs-Stufe
Rheinland-Pfalz - Das Land tritt am Freitag (21. Mai) in die nächste Stufe seines Perspektivplans für Lockerungen ein. Das sind die nächsten Öffnungsschritte:
Mit der 21. Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz, die ab Freitag (21. Mai) in Kraft tritt, stehen den Landkreisen und Städten bei entsprechenden Inzidenz-Werten weitere Öffnungsschritte bevor. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die weiteren Öffnungen und Lockerungen von Rheinland-Pfalz im Überblick:
Corona in Rheinland-Pfalz: 2. Stufe der Lockerungen und Öffnungen tritt ab Freitag in Kraft
Bereits mit der letzten Version der Corona-Verordnung, die am 12. Mai in Kraft getreten ist, hatte das Land für Regionen mit niedrigen Inzidenz-Zahlen umfangreiche Lockerungen in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport erlaubt. Hier kannst Du noch einmal die ersten Öffnungsschritte im dreistufigen Perspektivplan von Rheinland-Pfalz nachlesen. Mit der aktualisierten Corona-Verordnung tritt ab Freitag (21. Mai) bereits die 2. Lockerungs-Stufe von insgesamt drei in Kraft. Ausschlaggebend für die weiteren Lockerungen sind weiterhin die beiden wichtigen Inzidenz-Schwellen von unter 100 bzw. unter 50.

Lockerungen in Rheinland-Pfalz: Diese Öffnungsschritte gelten ab dem 21. Mai
Bei einer Inzidenz von unter 100 gilt in Rheinland-Pfalz nun:
- Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
- Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.
- Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.
Bei einer Inzidenz unter 50 gilt in Rheinland-Pfalz ab Freitag (21. Mai):
- Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
- Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.
Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, plant die Landesregierung ab dem 2. Juni in die dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz überzugehen, die weitere Erleichterungen im Bereich Tourismus, Freizeit, Sport und Kultur vorsieht. (kab)