Kindergeld, Freibeträge und Zuschüsse: Malu Dreyer erklärt Neuregelungen in RLP
Kurz vor dem Jahreswechsel äußert sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zu den Neuregelungen, die ab 2023 in Rheinland-Pfalz gelten werden.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat zum Jahreswechsel auf die kommenden finanziellen Entlastungen für die Bürger in Rheinland-Pfalz hingewiesen. „Mit den 2023 in Kraft tretenden Entlastungsregelungen soll insbesondere jenen geholfen werden, die Hilfe aktuell am meisten benötigen, und dies sind Menschen mit wenig Geld sowie Familien und Kinder“, betont die SPD-Politikerin am Freitag (30. Dezember) in Mainz. Ein Überblick der Leistungen:
Mehr Kindergeld und Freibeträge: Malu Dreyer zählt Neuregelungen für RLP auf
Das Kindergeld wird von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat erhöht. Dies bedeute für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag, mit dem Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich entlastet werden, steige auf 250 Euro monatlich. Dies sei laut Dreyer die größte Kindergelderhöhung seit den 90er Jahren.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht und steigt mit Beginn des neuen Jahres um weitere 404 Euro auf 8. 952 Euro. Alleinerziehende haben zudem Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind. Eltern, die ihre volljährigen Kinder während des Studiums oder einer Ausbildung finanziell unterstützten, wenn sie woanders wohnen, können einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser steigt auf 1.200 Euro.

Malu Dreyer äußert sich zu neuen Regelungen in RLP
Vom neuen „WohngeldPlus“, der „historisch größten Wohngeldreform“, könnten dreimal so viele Menschen profitieren wie bisher - insgesamt etwa zwei Millionen Haushalte. „Damit werden insbesondere auch finanziell schwächere Haushalte, die keine Sozialleistungen erhalten, unterstützt“, sagt Dreyer. Diejenigen, die schon Wohngeld beziehen, müssen nicht tätig werden. Bei den neu berechtigten Haushalten werde die Auszahlung mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Bei einer verzögerten Bearbeitung ist aber sichergestellt, dass das Wohngeld rückwirkend einschließlich des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, ausgezahlt wird.“
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Für die in der Heizperiode zu erwartenden höheren Kosten soll ein zweiter Zuschuss ausgezahlt werden. „Die steigenden Energiepreise sind besonders für Menschen mit geringen Einkommen eine enorme Belastung.“ Mit dem Bürgergeld trete zudem eine „der größten Sozialreformen der letzten Jahre in Kraft“. Damit werde abgesichert, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten könne. Ministerpräsident Malu Dreyer hat vor kurzem das Jahr 2022 Revue passieren lassen und Sorgen geäußert. (dpa/dh)