Weisenheim am Berg: 3 Tote wegen Raser – Urteil ist rechtskräftig
Weisenheim am Berg - Fast zwei Jahre nach einem Horror-Unfall mit drei Toten fällte das Landgericht Frankenthal das Urteil gegen den Todesraser. Das ist nun auch rechtskräftig.
Update vom 30. September, 12:30 Uhr: Im Juli hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal einen 29-jährigen Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wurde außerdem angewiesen, vor Ablauf von 2 Jahren auch keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Sie warf dem Angeklagten mit der Anklage vor, ein sogenanntes Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst gefahren und dadurch fahrlässig den Tod dreier Menschen verursacht zu haben. Dieser Straftatbestand sieht eine höhere Strafe (nämlich bis zu 10 Jahren) vor. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision nun aber zurückgenommen, wie das Landgericht heute mitteilt. Das Urteil der 2. Großen Strafkammer ist damit rechtskräftig.
Weisenheim am Berg: 3 Tote wegen Raser – Urteil gefallen
Update vom 8. Juli, 19:20 Uhr: Das Urteil gegen einen Angeklagten aus Biblis ist gefallen. Der 29-Jährige, der im September 2020 in Weisenheim am Berg bei einem Unfall drei Menschen getötet hat, erhält am Landgericht Frankenthal eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.
Zudem wird ihm der Führerschein entzogen, einen neuen darf er erst nach Ablauf noch zwei Jahren machen. Zwar sieht es das Gericht nicht als erwiesen an, dass der 29-Jährige ein Rennen gegen sich selbst gefahren ist, er habe jedoch die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollen. Die Kammervorsitzende spricht dabei von „sinnloser Raserei“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch Revision eingelegt werden kann.
Weisenheim am Berg: Raser verursacht Unfall mit 3 Toten – Jaguar-Fahrer (29) vor Gericht
Update vom 21. Juni, 9:58 Uhr: Vor dem Landgericht Frankenthal startet am Dienstag (9 Uhr) ein Prozess wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung und ein verbotenes Autorennen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-jährigen Mann aus Biblis (Hessen) vor, mit seinem Sportwagen im September 2020 bei Weisenheim am Berg in der Pfalz einen Unfall mit drei Toten verursacht zu haben.
Ortsgemeinde | Weisenheim am Berg |
Landkreis | Bad Dürkheim |
Einwohnerzahl | 1.698 (31. Dez. 2020) |
Ortsbürgermeister | Joachim Udo Schleweis (CDU) |
Landgericht Frankenthal: Fahrlässige Tötung – Prozess gegen Raser (29) beginnt
Der Beschuldigte soll den Ermittlungen zufolge die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto frontal zusammengestoßen sein. Die darin sitzende Fahrerin (31), die 27-jährige Beifahrerin und ein 15 Monate alter Junge starben am Unfallort – ein einmonatiges Mädchen überlebte.
Der Angeklagte und sein Beifahrer blieben fast unverletzt. Der 29-Jährige sei nicht vorbestraft und habe sich nicht zur Tat eingelassen, teilte das Landgericht mit. Bis zum 7. Juli sind vier Termine geplant.

Weisenheim am Berg: Raser-Unfall mit 3 Toten – Jaguar-Fahrer (29) ab Juni vor Gericht
Update vom 26. April: Jetzt wird es ernst für den inzwischen 29-jährigen Raser, der mit seinem Jaguar bei einem Frontal-Crash auf der K1 bei Weisenheim am Berg am 19. September 2020 drei Menschen aus dem Leben gerissen hat. Ab 21. Juni muss sich der mutmaßliche Unfallverursacher vor dem Landgericht Frankenthal verantworten, wie eine Gerichtssprecherin dem SWR gesagt hat. Es seien vier Verhandlungstage angesetzt.
Tödlicher Raser-Unfall auf K1 – Jaguar-Fahrer (29) angeklagt
Die Hauptanklagepunkte: Fahrlässige Tötung und ein verbotenes Autorennen mit Todesfolge. Der Jaguar-Fahrer war deutlich zu schnell unterwegs, kam am Ende einer Kurve ins Schleudern und krachte frontal in den Mitsubishi einer jungen Mutter.
Trotz Bremsung hatte das PS-starke Auto laut Staatsanwaltschaft bei der Kollision noch immer über 120 km/h drauf. Eine 31-jährige Frau, ihr erst einjähriger Sohn sowie eine Beifahrerin (27) starben noch an der Unglücksstelle. Die vier Wochen alte Tochter der 31-Jährigen überlebte schwer verletzt. Der Witwer setzte in der Folge ein Tempolimit von 70 auf der Todesstrecke durch.
Weisenheim am Berg: Raser-Unfall mit 3 Toten – Fall nach zwei Jahren vor Gericht
Erstmeldung vom 8. Februar: Am 19. September 2020 ereignet sich in Weisenheim am Berg ein Horror-Unfall. Ein damals 28-Jähriger soll mit seinem Jaguar viel zu schnell auf der Kreisstraße zwischen der Ortsgemeinde und Kirchheim unterwegs gewesen sein und dabei die Kontrolle über den Sportwagen verloren haben. Das Auto gerät daraufhin ins Schleudern und kracht frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug.
Drei der vier Insassen sterben noch an der Unfallstelle. Es handelt sich dabei um zwei Frauen im Alter von 31 und 27 Jahren sowie einen einjährigen Jungen. Ein Baby überlebt den Crash leicht verletzt. Auch der Unfallverursacher erleidet nur leichte Verletzungen – landet aber bald vor Gericht.
Weisenheim am Berg: Horror-Unfall mit drei Toten landet vor Gericht
Nach Informationen der Rheinpfalz hat das Landgericht Frankenthal die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Raser aus Hessen werden von der Staatsanwaltschaft Frankenthal ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Tötung in drei Fällen vorgeworfen. Der damals 28-Jährige sei „ein Rennen gegen sich selbst“ gefahren. Ermittlungen der Polizei weisen schon früh nach dem Unfall darauf hin, dass der Fahrer weder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden hat, noch, dass der Wagen einen technischen Defekt hatte.
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Nach dem Abschluss eines Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal im Dezember 2021 eine Anklage erhoben. Aus dem Gutachten geht laut Rheinpfalz hervor, dass der Jaguar-Raser mit bis zu 150 Kilometer pro Stunde unterwegs gewesen ist, wo eigentlich nur 100 erlaubt gewesen wären. Obwohl kein anderes Auto involviert ist, soll der Mann wohl ein Rennen gefahren sein – und zwar gegen sich selbst. Er habe sich laut leitendem Oberstaatsanwalt Hubert Ströber „grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Wann der Prozess beginnt, ist derzeit noch unklar. (dh)