die angezeigte Rufnummer die neue zu erreichende sei. „Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne“, heißt es im Bericht.
Der Betrug falle meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden.
Die Polizei rät daher, in allen Fällen telefonische Rücksprache zu seinen Angehörigen zu halten oder diese unter der „alten“ Nummer zu kontaktieren. „Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten“, heißt es weiter.
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Überweisungen sollten nicht aufgrund eines Chatverlaufs getätigt werden. „Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis“, gibt die Polizei weiter Tipps. Die Screenshots könnten wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein. (fas/pol)