hatten demnach die notwendigen Ruhepausen nicht eingehalten. Auf den Fahrerkarten sind jedoch angebliche Pausen eingetragen.
Gegen die Fahrer und das Busunternehmen wird ein Strafverfahren wegen Fälschung von beweiserheblichen Daten und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen die Sozialvorschriften und Fahren ohne Linienverkehrslizenz eigeleitet. Der Bus darf unter diesen Umständen nicht weiterfahren, sondern erst, wenn die Bus-Firma die notwenige Lizenz vorlegt.
Auf der Autobahn finden Beamte manchmal die skurrilsten Dinge. So wurde 2020 nach einem Unfall eine Löwin in einem Transporter entdeckt – ihr geht es heute gut. (pol/resa)