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Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg – wann es in Bussen und Bahnen des VRN so weit ist

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Von: Peter Kiefer

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Mannheim - Auch bei Verkehrs-Riese VRN fällt die Maskenpflicht im ÖPNV – jedoch je nach Bundesland an einem anderen Tag. Wann es in den Bussen und Bahnen so weit ist:

Update vom 27. Januar 2023: Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) entfällt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Maskenpflicht – ab 31. Januar in Baden-Württemberg und ab 2. Februar in Rheinland-Pfalz sowie im hessischen Kreis Bergstraße. Aufgrund des deutlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens folgen die drei Bundesländer damit der Entscheidung des Bundes, der die Maskenpflicht im Fernverkehr ab 2. Februar aufhebt.

Trotzdem empfiehlt der VRN seinen Fahrgästen eigenverantwortlich speziell in der Grippe- und Erkältungssaison auch künftig eine Maske zu tragen, da diese nachweislich vor Infektionen schützt. Weitere Infos zur Gesundheit aller Fahrgäste in Bus und Bahn online unter www.vrn.de/frei/tickets.

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Maskenpflicht im ÖPNV – wer in VRN-Bussen und Bahnen befreit ist

Erstmeldung vom 4. August 2022: Muss man oder muss man nicht mehr? Aufgrund vieler verunsicherter Fahrgäste und aufgrund der aktuellen Corona-Situation teilt der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) mit Sitz in Mannheim mit, dass weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Maske während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen verpflichtend ist.

VRN in Rhein-Neckar: Maskenpflicht gilt – bei Verstoß droht Bußgeld

Und diese Regeln gilt nicht nur gemäß der Länderverordnungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, sondern laut Bundesinfektionsschutzgesetz in ganz Deutschland. Somit ist auch von VRN-Fahrgästen stets auf die vollständige Bedeckung von Mund und Nase zu achten. Wer das missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen, sollte er oder sie erwischt werden.

Erst vor wenigen Tagen haben Ordnungsamt und rnv-Kontrolleure in Ludwigshafen Dutzende Masken-Muffel in den Bussen und Straßenbahnen erwischt.

Nordrhein-Westfalen lockert Maskenpflicht in Bus und Bahn. OP-Masken statt FFP-2-Masken genügen.
Auch in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) gilt weiterhin die Maskenpflicht. (Symbolfoto) © Oliver Berg/dpa

Verkehrsverbund Rhein-Neckar: Keine Maskenpflicht mehr an Haltestellen

„Bisher haben sich die Fahrgäste an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehalten, allerdings wird in vielen anderen Bereichen zwischenzeitlich darauf verzichtet. Wir verzeichnen immer mehr Nachfragen bzw. erleben oftmals die Unsicherheit unserer Fahrgäste, ob dies noch notwendig ist“, so VRN-Chef Volkhard Malik. Die Maskenpflicht soll aber im Winter weiter verschärft werden.

Aus diesem Grund wolle der VRN „allein schon aus Eigenschutz die Fahrgäste bitten, die Maskenpflicht auch weiter zu beachten und damit die Ansteckungsgefahr für sich selbst und andere zu minimieren“, so Malik weiter. Die Maskenpflicht an Haltestellen ist inzwischen entfallen.

Maskenpflicht im ÖPNV – diese Personen sind davon befreit

Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.

Bund und Länder haben sich generell auf eine Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken bzw. medizinischen Masken in z.B. Arztpraxen oder Einrichtungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln verständigt. Damit gilt die Regelung auch für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr im VRN-Verbundgebiet in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg. (PM/pek)

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