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Fußgänger (†52) in Worms totgefahren – Raser (25) zu fast 6 Jahren Haft verurteilt

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Von: Madlen Trefzer

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Mainz - Das Mainzer Landgericht verurteilt einen 25-jähriger Autofahrer zu fast 6 Jahren Haft. In Worms fuhr er im Sommer letzten Jahres einen Fußgänger tot und floh vom Unfallort.

Im Juni letzten Jahres ereignet sich ein Unfall in Worms (Rheinland-Pfalz). Ein 25-jähriger Autofahrer rast dabei durch die Stadt und fährt einen 52-jährigen Fußgänger tot. Das Mainzer Landgericht befindet nun den Raser in folgenden Punkten für schuldig: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und illegales Autorennen mit Todesfolge. Das Landgericht geht davon aus, dass hinter der Tat keine Tötungsabsicht stand. Schließlich habe der Angeklagte an den Kreuzungen vor dem Unfallort abgebremst, um Unfälle zu vermeiden – davon berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

52-jähriger Fußgänger überquert Kreuzung in Worms – Raser fährt ihn tot

Der Unfall ereignete sich, als der 52-jährige Mann eine Kreuzung an einer Fußgängerampel überquerte. Er wurde vom Auto des angeklagten 25-Jährigen erfasst. Obwohl das Opfer schwer verletzt am Boden lag, bremste der Autofahrer laut Anklage nur kurz ab und flüchtete dann von der Unfallstelle. Der Fußgänger starb noch vor Ort. Wir berichteten ausführlich über den überfahrenen Fußgänger in Worms – damals wird der Raser vor Bulgarien geschnappt.

Der angeklagte Mechaniker hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2022 in Worms mit einem gemieteten PS-starkem Auto mit einer Geschwindigkeit von bis zu 161 km/h durch die Wormser Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße. Der 25-Jährige hatte einen der beiden Männer frontal erfasst und 63 Meter über die Straße geschleudert. 

Lebenslange Haft gefordert – Verteidiger des 25-jährigen Autofahrers plädieren auf Bewährung

Der 25-jährige hatte zwar noch zu bremsen versucht, die Geschwindigkeit beim Aufprall betrug aber nochetwa 97 Stundenkilometer. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger des 25-Jährigen hingegen hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten. Daher verurteilte das Gericht den Raser nun zu 5 Jahren und 9 Monaten Haft.

Der Staatsanwalt plädierte laut SWR Aktuell, dass dem 25-jährigen Raser nach der Haft für fünf Jahre der Führerschein gesperrt werden solle. Die Verteidigung dagegen hielt ihren Mandanten nur des Totschlags für schuldig und plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Der Mann hatte die Tat immerhin gestanden. (mad/dpa)

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