sprach sich klar gegen eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre aus. Die Entwicklung der Kinder und die Pubertät träten in der Regel auch später ein. Viele der betroffenen Kinder seien in ihrer Entwicklung noch gar nicht in der Lage, ihr Handeln richtig einzuschätzen und zu erkennen, welche Folgen die Vergehen haben können, betonte die Expertin.
Die Frage, ob das derzeit geltende Strafmündigkeitsalter noch zeitgemäß ist, sei in erster Linie eine wissenschaftliche und dann
erst eine rechtliche Frage, erklärte Justizminister Herbert Mertin (FDP) auf dpa-Anfrage. Erst wenn eine solide empirische Basis
vorhanden sei, wäre ein Vorschlag für eine gesetzliche Änderung des Strafmündigkeitsalters seriös. „Ich hätte nichts dagegen, wenn es eine solche Untersuchung geben würde“, sagte der Minister. „Aber ohne eine solche Untersuchung würde ich kein Gesetzgebungsverfahren einleiten.“ (pek mit dpa)