Isolationspflicht für Menschen mit einer Corona-Infektion auf. Positiv getestete Menschen müssen aber laut zuständigem Gesundheitsministerium in der Öffentlichkeit aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar“, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) nach Beratungen im Kabinett. „Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist.“ Dies zeige, dass die Bevölkerung verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. „Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz.“
Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, ist nach der neuen Regelung
verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Anders als bisher ist es damit auch infizierten Menschen möglich, Spaziergänge zu machen oder einzukaufen. Wegen der Maskenpflicht sei ein Besuch im Fitnessstudio oder in einem Restaurant „faktisch trotzdem nicht möglich“, erklärte das Ministerium. Kinder sind in der Kita weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
Update vom 22. November, 10:53 Uhr: Jetzt also doch! Rheinland-Pfalz will die Isolationspflicht für Corona-Infizierte dem Vernehmen nach mit der neuen Verordnung nach dem 30. November aufheben. Das wird das Kabinett laut Deutsche Presse-Agentur voraussichtlich am Dienstag (22. November) in Mainz beschließen. Die Regel mit mindestens fünf Tagen Isolation bei einer Corona-Infektion haben Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein bereits kürzlich aufgehoben, Hessen folgt voraussichtlich am Mittwoch.
Die FDP fordert ein bundesweites Ende entsprechender Vorgaben. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das Vorgehen kritisiert. „Die Abschaffung dieser klaren Regel von einer Minderheit der Länder ist brandgefährlich für Leib und Leben der verletzlichen Menschen“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Monat für Monat sterben 4.000 Menschen an dem Virus.“
Erstmeldung vom 16. November: Die Isolationspflicht gilt seit Beginn der Pandemie als eines der effektivsten Werkzeuge im Kampf gegen das hartnäckige Coronavirus. Denn wer zu Hause bleibt, kann auch niemanden anstecken. Ab dem 16. November fällt in Baden-Württemberg die Isolationspflicht für Coronainfizierte. In Rheinland-Pfalz stößt diese Entscheidung auf nur wenig Begeisterung.
Seit 2020 wurde viel an der Isolationspflicht herumgeschraubt. Von zehn Tagen wurde die Quarantäne für positiv Getestete zwischenzeitlich auf fünf herabgesenkt. Nun wird die Verpflichtung, zuhause zu bleiben, ab dem 16. November in Baden-Württemberg komplett aufgehoben. Außer Baden-Württemberg gehen auch die Bundesländer Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein diesen Schritt, das teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Freitag (11. November) mit.
Das Ende der Corona-Quarantäne stößt jedoch im benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz auf wenig Begeisterung. Gesundheitsminister Clemens Hoch kritisiert die Stuttgarter Verordnung, die am Mittwoch (16. November) in Kraft getreten ist. Dieser Entscheidung gehen offenbar mehrere Rücksprachen zwischen den Ländern voraus, denn der Gesundheitsminister erklärt dem Radiosender SWR Aktuell: „Wir haben sehr eindringlich an unsere Länder-Kollegen appelliert, möglichst einheitlich vorzugehen und nicht einfach vorzupreschen“.
Aufgrund der jetzigen Corona-Zahlen hätte Rheinland-Pfalz ebenfalls die Möglichkeit, die Isolationspflicht fallen zu lassen. Jedoch will die Regierung auf Nummer sicher gehen. Prinzipiell entstehe durch diese politische Entscheidung aber auch kein echter Schaden. „Das ist im Grunde nicht schlimm“, sagte Hoch mit Blick auf Pendler, die etwa in Baden-Württemberg wohnen und in Rheinland-Pfalz arbeiten. „Kompliziert ist das nicht.“ In seinem Bundesland müsse man fünf Tage abwarten wie bisher, in Baden-Württemberg dagegen könnten die Menschen sich schon etwas freier bewegen.
Rheinland-Pfalz will erst zum Ende der aktuellen Regelung Anfang Dezember über ein Ende der Isolationspflicht entscheiden. „In einer solchen Frage und grade in der Unsicherheit der Pandemie geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, sagt Hoch. Unnötige Auflagen würden bei einer sich entspannenden Pandemie-Lage aber auch nicht aufrechterhalten. Die Abschaffung der Isolationspflicht ist ein tiefgreifender Schritt, während sich die sogenannte „Höllenhund“-Variante BQ.1.1 des Corona-Virus ausbreitet.
An dem Vorgehen im Südwesten und Schleswig-Holstein hat auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutliche Kritik geäußert, da nach der neuen baden-württembergischen Verordnung Coronavirus infizierte Menschen nicht mehr in häusliche Isolation und lediglich eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung befolgen müssen. Für die vierte Impfung gibt es eine Empfehlung der Stiko: Diese Impfstoffe eignen sich demnach besonders gut gegen die Omikron-Variante. (dpa/rah)