Maskenverweigerer erschießt Kassierer (20) an Tankstelle in RLP – Mord-Urteil rechtskräftig
Idar-Oberstein - Ein 50-jähriger Maskenverweigerer erschießt einen jungen Tankstellen-Kassierer (20) – dafür muss er lebenslang in Haft. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig:
Update vom 11. Januar: Das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach im Tankstellen-Mordprozess ist jetzt rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Verurteilte haben ihre Revision ohne nähere Begründung zurückzogen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag (10. Januar) mitgeteilt hat. Am 13. September 2022 war der 50-jährige Deutsche wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden, etwa ein Jahr zuvor an einer Tankstelle in Idar-Oberstein den jungen Kassierer (20) erschossen zu haben, weil der ihm wegen fehlender Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte.
Nach Ansicht des Gerichts waren die rechtsradikale Einstellung des Todesschützen und seine Feindschaft gegen den Staat die Hauptmotive für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht verfehlte Corona-Politik gesehen. Die Schwurgerichtskammer stellte keine besondere Schwere der Schuld fest – anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert.
Trotz Lebenslang-Urteil nach Tankstellen-Mord – Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Erstmeldung vom 19. September 2022: Der kaltblütige Mord an einem jungen Tankstellen-Kassierer (20) in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) hat die Menschen in ganz Deutschland erschüttert. Der unfassbare Grund: Ein Corona-bedingter Maskenstreit. Am Dienstag (13. September) ist der 50-jährige Todesschütze von Idar-Oberstein zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Doch jetzt legt die Staatsanwaltschaft etwas überraschend Revision ein.
Staatsanwaltschaft legt Revision nach Höchststrafe für Tankstellen-Mord ein
Nur zwei Tage nach der Verurteilung eines rechtsradikalen Maskenverweigerers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines Tankstellen-Mitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine Begründung für diesen Schritt liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Bad Kreuznach am Donnerstag (15. September) mit.
Der Täter, ein 50 Jahre alter Deutscher, ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte die Schwurgerichtskammer - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dabei geht es um die Frage, ob der Verurteilte nach 15 Jahren Haft bei guter Führung auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Eine Revision wird nach Gerichtsangaben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Tankstellen-Mord in RLP: Verteidigung plädierte auf Totschlag
Die Verteidigung hatte nach dem Urteil ebenfalls angekündigt, die Möglichkeit einer Revision zu prüfen. Sie hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund 2 Promille Alkohol im Blut hatte. Ein entsprechender Revisionsantrag war bis Donnerstagnachmittag noch nicht bei dem Gericht eingegangen.
Die Bluttat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine illegale Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle den 20-Jährigen erschossen zu haben.
Idar-Oberstein: Rechtsradikale Gesinnung als Motiv für Todesschuss
Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Auch wenn die Begründung für die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision noch nicht vorliegt, gehen Prozessbeobachter davon aus, dass es dabei um die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld gehen dürfte.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz hatte in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es dafür im Strafrecht keinen Automatismus gebe. Zwar sprächen die beiden Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe dafür ebenso wie das Leid, das der Mord der Familie des Opfers und traumatisierten Zeugen zugefügt habe.

Tankstellen-Mord in Idar-Oberstein – Täter (50) war kooperativ
Auf der anderen Seite sei der Täter nicht vorbestraft, habe sich freiwillig gestellt und bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte sie. Er habe offen seine Motive genannt, die wiederum zu der Verurteilung wegen Mordes geführt hätten.
Außerdem habe er den Ermittlern die Zugangscodes zu Computer, Smartphone und anderen mobilen Rechnern gegeben, die andernfalls nur mit erheblichem Aufwand zu entschlüsseln gewesen wären. Damit habe der Täter den Ermittlern Zugang zu ihn belastenden Chats gewährt. All dies führte nach ihren Worten in der Abwägung dazu, keine besondere Schwere der Schuld festzustellen. (pek/dpa)