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Polizei-Einsatz in der Pfalz: Mann (35) bedroht eigene Mutter mit Pistole

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Von: Peter Kiefer

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Großniedesheim - Ein 35-jähriger Mann streitet sich in der Pfalz mit seiner Mutter im Auto. Als er sie mit einer Pistole bedroht, rückt die Polizei kurz darauf mit Spezialkräften an:

Wie kann man nur? Völlig eskaliert ist ein Wortgefecht in einem Auto zwischen einem Mann und seiner Mutter am frühen Sonntagabend (16. April) in Großniedesheim (Rheinland-Pfalz). Im Verlaufe des Streits zückte der 35-Jährige gegen 19 Uhr plötzlich eine Pistole, bedrohte seine eigene Mutter damit!

Mann (35) bedroht eigene Mutter in Großniedesheim mit Pistole

Die Frau war von dem krassen Zwischenfall in der Großniedesheimer Hauptstraße, dem Aufenthaltsort des Beschuldigten zur Tatzeit, offenbar derart verängstigt, dass sie gegen ihr eigen Fleisch und Blut eine Anzeige in Mannheim erstattete.

Nach Entgegennahme des Sachverhaltes und unter Hinzuziehung von Spezialkräften, wurde der Aufenthaltsort des Beschuldigten mit starken Kräften aufgesucht und er konnte dort schließlich widerstandslos festgenommen werden. Die Tatwaffe konnte ebenfalls bei dem Beschuldigten sichergestellt werden – eine Schreckschusspistole.

Nach einer Gefährderansprache und Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Bei dem Einsatz wurden der Beschuldigte und ein Polizeibeamter durch Schürfwunden jeweils leicht verletzt. Gegen den Beschuldigten wurden entsprechende Verfahren wegen Bedrohung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Bei Einsatz gegen Pistolen-Mann (35) in der Pfalz – Polizist leicht verletzt

Auch im Februar gab es einen Polizei-Einsatz im nur rund 15 Kilometer entfernten Asselheim bei Grünstadt, als ein vermummter Schüler (13) mit einer Softair-Waffe hinter einem REWE-Supermarkt herumgeballert hat.

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Die Polizei weist in diesem Zusammenhang immer wieder nachdrücklich darauf hin: Das Führen sogenannter Anscheinswaffen, die scharfen Schusswaffen täuschend ähnlich sind, ist in der Öffentlichkeit verboten! Es handelt sich nach dem Waffengesetz um eine Ordnungswidrigkeit. (pek/pol)

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