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Geflügelpest breitet sich aus – erstmals Fuchs in Rheinland-Pfalz infiziert

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Von: Sarah Isele

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Donnersbergkreis - Die Geflügelpest macht nicht nur vor Geflügel halt. Nun wurde auch das hochansteckende Influenza A-Virus im Körper eines Fuchskadavers nachgewiesen.

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das erste Mal bei einem Fuchs aus Rheinland-Pfalz das lebensbedrohliche Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1, also den Erreger der derzeit grassierenden Geflügelpest nachgewiesen. Das offensichtlich kranke Tier wurde im Donnersbergkreis von einem Jäger erlegt und routinemäßig zur Untersuchung in das Labor eingesandt.

KrankheitGeflügelpest
VirusInfluenza A-Virus
SubtypH5N1

Geflügelpest auch bei fleischfressenden Tieren: Fuchs hatte keine Tollwut

An Tollwut litt der Fuchs nicht – diese Untersuchung hatte ein negatives Ergebnis. Stattdessen konnten die Fachleute des Instituts für Tierseuchendiagnostik hochpathogene Influenza A-Viren vom Subtyp H5N1 nachweisen. Der Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Aufgrund der Vogelgrippe mussten alleine in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz hunderte Tiere getötet werden.

Der Erreger ist verantwortlich für den seit über zwei Jahren andauernden europaweiten Ausbruch der Geflügelpest unter Wildvögeln und Nutzgeflügel. Der Nachweis des Erregers bei einem Fuchs erfolgte im Rahmen eines aktuell laufenden Influenzavirus-Monitorings bei wildlebenden Fleischfressern in Rheinland-Pfalz. 

Geflügelpest bei Fuchs in RLP: Größte Bedrohung bei Geflügelhaltung

Bei wildlebenden Fleischfressern war der Erreger in Deutschland zuerst im März bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommen diese Fälle nicht unerwartet. Da Aviäre Influenzaviren derzeit in der Wildvogelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen.

Trotz des Erregernachweises bei Fleischfressern stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügelhaltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequent umgesetzte Biosicherheitsmaßnahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Bestände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.

Geflügelpest im RLP: Übertragung von Tier auf Mensch sehr gering

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen aufgetreten. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauffällige Wildtiere, insbesondere Wildvögel nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten infiziert sein können. Wie sehr die Tiere an der Geflügelpest leiden, ist in diesem Video zu sehen.

Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Als Indikatortiere für Influenza A-Viren gelten tot gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Möwen oder Greifvögel. Diese Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und eine Laboruntersuchung auf Geflügelpest veranlassen. (rah)

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