Bad Dürkheim - Beim traditionsreichen Wurstmarkt locken das höchste Kettenkarussell der Welt sowie 292 verschiedene Weine. Die Stimmung am Samstag: großartig!
Wie jedes Jahr herrscht auch auf dem Wurstmarkt 2018 eine ausgelassene Stimmung. Besonders am Samstag zieht es traditionell viel Besucher zu den Musikzelten und Fahrgeschäften.
Besonders im Partyzelt mit Live-Musik – dem Hamelzelt - machen sich die frühen Sperrzeiten der Fahrgeschäfte bemerkbar. Dort ist es schon um 21 Uhr so voll wie sonst erst gegen 23 Uhr.
Am Samstagabend kommt es jedoch zu einem Zwischenfall:
Das macht nichts! Der Wurstmarkt dauert zunächst bis Dienstag (11. September) und dann nach einer kurzen Verschnaufpause noch einmal vom 14. bis 17. September. Das Volksfest wird zum 602. Mal organisiert und verteilt sich über zwei Wochenenden.
275 Schausteller- und Gastronomiebetriebe stellen sich erneut auf mehr als 600.000 Gäste ein.
Geschichte des Dürkheimer Wurstmarktes
Ihren Ursprung hat die Feier im 12. Jahrhundert, als Bauern und Winzer ihre Produkte Pilgern anboten, die alljährlich Ende September zur Wallfahrt herbeiströmten. Erst im 19. Jahrhundert setzt sich die Bezeichnung „Wurstmarkt“ durch. Seit dem Knacken der 200.000-Liter-Grenze beim Ausschank im Jahr 1966 trägt die Feier der Stadt zufolge den Titel des weltgrößten Weinfests. Geboten werden im Weindorf und den „Schubkärchler“ genannten Zelten ‚Weck, Worscht und Woi‘.
Auf dem Gelände mit einer Größe von etwa sechs Fußballfeldern locken zudem zahlreiche Fahrgeschäfte, vom riesigen Kettenkarussell mit 80 Metern Höhe bis zur XXL-Achterbahn mit 585 Metern Schienenlänge. Um Mitternacht müssen Fahrgeschäfte und Zelte die Musik abschalten. Mit einer Sonderregelung ist aber ein „stiller Betrieb“ bis 2 Uhr morgens möglich.
Sicherheit auf dem Wurstmarkt
Die Polizei setzt Videoüberwachung in „sensiblen Bereichen“ des Wurstmarkts ein. Die Überwachung findet an den Wurstmarkttagen auf und um das Gelände statt. Wie die Polizei berichtet, dient diese Technik der „Steuerung von Einsatzkräften, der Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Verhinderung der Begehung von Straftaten, der Verschaffung eines Lagebildes und dem Erkennen von Gefahren, Massenbewegungen, Überfüllungen und der Beweissicherung.“ In den videoüberwachten Bereichen sollen Schilder angebracht sein, die die Besucher auf die Kameras hinweisen.