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Schürfwunden und Platzwunde am Kopf: Radfahrer fährt in Frankenthal gegen Verkehrsschild

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Von: Madlen Trefzer

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Frankenthal - Ein Radfahrer (63) verletzt sich, als er mit einem Verkehrsschild kollidiert. Die Polizei stellt bei ihm einen Alkoholwert von über 2 Promille fest.

Am Abend des 30. Aprils kollidierte ein 63-jähriger Fahrradfahrer aus Frankenthal (Rheinland-Pfalz) an der Kreuzung Wormser Straße / Peter-Rosegger-Straße mit einem Verkehrsschild. Hierdurch stürzte er zu Boden und zog sich mehrere Schürfwunden, sowie eine Platzwunde am Kopf zu.

Fahrradfahrer in Frankenthal verletzt: Alkoholtest ergibt Wert von 2,32 Promille

Der Fahrradfahrer entfernte sich zunächst von der Unfallstelle, konnte jedoch wenig später einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 63-Jährigen ein Wert von 2,32 Promille, so die Polizei in einer Pressemitteilung. Der Mann wurde anschließend zur Dienststelle der Polizei gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Laut Polizeipräsidium Rheinpfalz fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, die sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.

Immer wieder werden alkoholisierte Fahrradfahrer von der Polizei erwischt

Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Erst neulich zieht die Polizei einen alkoholisierten Autofahrer aus dem Verkehr – dieser ist zum Tatzeitpunkt sogar bewaffnet. (mad mit PM)

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