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Denkmäler in Rheinland-Pfalz dürfen wieder strahlen – aber nicht in jeder Stadt

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Von: Teresa Knoll

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Rheinland-Pfalz: Die Energiesparverordnung ist aufgehoben, die Denkmäler dürfen wieder strahlen. In Ludwigshafen und anderen Städten ist man allerdings noch unentschlossen.

Wegen der Energiesparmaßnahmen, die die Bundesregierung am 1. September beschlossen hatte, mussten Denkmäler und öffentliche Bauten nachts im Dunkeln bleiben. In Ludwigshafen sparte man unter anderem auch an der Straßenbeleuchtung. Am Samstag (15. April) war die Verordnung ausgelaufen. Auch in Rheinland-Pfalz dürfen die Lichter wieder angeschaltet werden. In einigen Städten berät man hierüber aber noch, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Energiesparverordnung: Denkmäler dürfen beleuchtet werden – Städte in RLP beraten noch

Auch in Ludwigshafen berät man noch. „Ob die Abschaltung der Außenbeleuchtung von bestimmten Gebäuden und Denkmälern fortgeführt wird, muss noch geprüft und von der Stadtspitze beschlossen werden“, so ein Sprecher der Stadt. Das Licht an öffentlichen Gebäuden wurde in Ludwigshafen bereits im Juli 2022 abgeschaltet, auch die Becken-Temperatur in Schwimmbädern wurde gesenkt.

Die Umfrage in Rheinland-Pfalz ergab, dass einige Städte die Beleuchtung an Kirchen, Denkmälern und Wahrzeichen wieder einschalten wollen. So werden die Wahrzeichen in Trier bis 0:30 Uhr beleuchtet. Andere Städte wollen erst noch beraten, so auch Koblenz. Denn es gelte ja weiterhin, dass man sparsam mit Energie umgehen solle, wie ein Stadtsprecher sagt.

In Mainz seien laut einer Sprecherin erst einmal keine Änderungen geplant. Von den Gebäuden der Stadt würden auch weiterhin nur drei zentrale Gebäude beleuchtet: Dom, Christuskirche und St. Stephan. Auch ein Sprecher von Neustadt an der Weinstraße sagte, dass noch keine Entscheidung hinsichtlich der Beleuchtung gefallen sei. Hier stehen seit September 2022 insgesamt 20 Objekte im Dunkeln.

Denkmal-Beleuchtung: Energiesparverordnung am 15. April ausgelaufen

Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hatte die Bundesregierung zum 1. September 2022 kurzfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen, um eine Gasmangellage zu vermeiden. Dazu zählten neben einem Beleuchtungsverbot zu rein repräsentativen Zwecken auch die Absenkung der Raum- und Wassertemperatur in Büros.

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Die ursprünglich bis zum 28. Februar geltende Verordnung war bis zum 15. April verlängert worden. Nach diesem Datum enden die Maßnahmen. Die Kommunen können aber entscheiden, sie mit dem Ziel weiterer Energieeinsparungen aufrecht zu erhalten. (dpa/resa)

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