Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz: Die aktuellen Regeln im Überblick
Rheinland-Pfalz: Am 16. September 2020 tritt die 11. Corona-Verordnung in Kraft: Was ist aktuell erlaubt und was verboten? Alle Regeln im Überblick:
- Rheinland-Pfalz im Kampf gegen das Coronavirus.
- Ab dem 16. September 2020 gilt die 11. Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz. Sie gilt bis zum 31. Oktober.
- Die Landesregierung beschließt neue Lockerungen bei Veranstaltungen, Feiern und Sport.
- Was laut der aktuellen Corona-Verordnung erlaubt und verboten ist und welche Einrichtungen und Geschäfte öffnen dürfen:
Ab dem 16. September gilt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz. Wie lauten die aktuellen Regeln bei Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht? Und was ist in Rheinland-Pfalz aktuell erlaubt und geöffnet beziehungsweise verboten und geschlossen? Wir haben für Dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Die Maskenpflicht
- Maskenpflicht: Seit dem 27. April muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Ausnahmen bilden Kinder. Hier haben die Bundesländer verschiedene Grenzen festgesetzt, ab welchem Alter die Maskenpflicht gilt. In den meisten Fällen muss der Mund-Nasen-Schutz ab 6 Jahre getragen werden. Auch für Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen gibt es Ausnahmen – zum Beispiel bei Asthma und anderen Erkrankungen, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Dies muss jedoch in aller Regel durch ein ärztliches Attest belegt werden können. In Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht auch in sogenannten Wartesituationen. Das heißt: Beim Aufenthalt an Haltestellen und Bahnsteigen oder beim Schlangestehen vor Geschäften müssen Mund und Nase ebenfalls bedeckt werden. Ein Gesichtsvisier darf getragen werden, aber nur mit einem Attest.
- Maskenpflicht in Zügen, Taxis und Mietwagen: Ab dem 13. Mai muss bei Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden; dies gilt auch für den Aufenthalt an Haltestellen oder Bahnsteigen, und für Taxi- und Mietwagenverkehre.
- Ab dem 24. Juni besteht im Außenbereich von Gaststätten und bei Privatfeiern keine Maskenpflicht mehr.
- Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, muss künftig 50 Euro Bußgeld bezahlen.
Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot und Beschränkungen
- Kontaktverbot: Ab dem 10. Juni sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder eine Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände erlaubt. Lange durfte man sich nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands in der Öffentlichkeit treffen.
- Das Treffen in privaten Räumen ist in Rheinland-Pfalz nicht explizit verboten. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass man alle sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränkt und sich möglichst im Freien trifft.
Aktuelle Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Das ist erlaubt und geöffnet
- Gastronomie (Kneipen, Restaurants, Mensen, Eisdielen, Cafés und Vinotheken): Die Gastronomie in Rheinland-Pfalz ist seit dem 13. Mai wieder geöffnet. Die Maskenpflicht gilt nur noch innerhalb der Räumlichkeiten eines Lokals, bis man am Tisch sitzt. Seit Juni gibt es keine Reservierungspflicht mehr und es besteht freie Platzwahl. Der Thekenbetrieb ist wieder erlaubt für Speisen und Getränke. Allerdings müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden und die Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die Begrenzung der Sperrzeiten auf 5 bis 0 Uhr wird aufgehoben. Es gelten die Sperrzeiten vor der Pandemie.
- Veranstaltungen: Ab dem 16. September sind im Freien mit höchstens 500 Personen und unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen erlaubt. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Menschen gleichzeitig anwesend sein. Dabei gilt unter anderem eine Pflicht zur Erfassung der Kontakte.
- Privatfeiern: Familienfeste und Hochzeiten sind wieder möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird, höchstens 75 Gäste kommen und das Fest so organisiert wird, dass sich Kontakte nachverfolgen lassen. Nach Möglichkeit sollen aber Abstandsregeln und Maskenpflicht eingehalten und feste Sitzplätze eingerichtet werden.
- Sport: Training und Wettkampf sind in festen Gruppen von bis zu 30 Menschen wieder möglich – vorher waren nur 10 Personen erlaubt. Allerdings müssen jetzt auch beim Außensport die Kontakte für die Nachverfolgung im Infektionsfall erfasst werden. Damit ist die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb wieder möglich – auch in Sportarten wie Fußball, Handball und Volleyball. Außerhalb der Trainingsstätten für Gruppen über 30 Menschen gelten Abstands- und Hygieneregeln. Abweichend davon gelten für die obersten drei Fußball-Ligen die Bestimmungen der DFL. Dort darf seit dem 16. September jeder zehnte Platz besetzt werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt.
- Freibäder, Kinos, Theater, Konzerthallen, Opernhäuser und Tanzschulen dürfen ab dem 27. Mai wieder öffnen. In Kinos und Theatern muss keine Maske getragen werden. In Einrichtungen mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann der Mindestabstand zwischen Personen durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem Sitzplatz gewahrt werden, wenn die Sitzplätze personalisiert vergeben und dies durch den Betreiber der Einrichtung dokumentiert wird.
- Floh- und Sondermärkte im Freien sowie Zirkusvorstellungen sind ab dem 27. Mai wieder erlaubt.
- Spielhallen und Spielbanken dürfen ab 27. Mai wieder öffnen.
- Seit 11. Mai können Museen, Ausstellungen und Galerien sowie Bau- und Kulturdenkmäler wieder öffnen.
- Zoologische Gärten, Tierparks, Botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien sind für den Außenbereich geöffnet, sofern die gebotenen Hygieneanforderungen eingehalten sind und eine strenge Zutrittskontrolle, beispielsweise durch Vorverkauf eines begrenzten Kartenkontingents, erfolgt.
- Messen dürfen ab dem 10. Juni wieder öffnen. Aber natürlich gelten auch hier Hygienevorschriften.
- Freizeitparks dürfen ab dem 10. Mai wieder öffnen.
- Bus- und Schiffsreisen sind wieder erlaubt. Diese sind unter den Bedingungen des ÖPNV möglich, also mit Abstandsregeln und wo nicht möglich, mit klarer Maskenpflicht.
- Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern in begrenztem Umfang möglich.
- Trauerfeiern: Ehegatten, Lebenspartner und Verlobte des Verstorbenen, im ersten oder zweiten Grad mit dem Toten verwandte Menschen sowie Personen eines weiteren Hausstandes dürfen dabei sein. Weitere Menschen dürfen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass pro 10 Quadratmeter Raumfläche nicht mehr als eine Person anwesend ist.
- Standesamtliche Trauungen: Neben dem Ehepaar und dem Standesbeamten dürfen „weitere für die Eheschließung notwendige Personen“ und zwei Trauzeugen teilnehmen. Dabei sein dürfen auch im ersten Grad mit einem der Eheleute verwandte Menschen sowie Personen eines weiteren Hausstandes. Auch bei Trauungen sind weitere Menschen erlaubt, wenn es pro 10 Quadratmeter Raum nicht mehr als eine Person ist.
- Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich nach der Einreise in das Bundesland bei ihren zuständigen Gesundheitsamt melden und sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Reiserückkehrer können sich alternativ auch auf das Coronavirus testen lassen. Für diese Reiserückkehrer ist der Test kostenlos. Nach der aktuellen Verordnung können sich Reisende aus Nichtrisikogebieten jetzt nicht mehr kostenlos testen lassen.
- Gottesdienste: Chor- und Gemeindegesang sind wieder erlaubt, sofern dabei ein Abstand von drei Metern eingehalten wird. Dies sollte aber nach Möglichkeit im Freien geschehen. Dies gilt auch für Blasmusik. In Kirchen mit fester Bestuhlung reicht ein freier Platz zwischen den Besuchern.
- Der Einzelhandel hat wieder geöffnet. Hier gilt die Maskenpflicht.
- Friseure sind unter strengen Regeln wieder geöffnet, ebenso wie Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios (nur mit Termin).
- Die Spielplätze sind unter Auflagen wieder offen.
- Fitnessstudios dürfen ab dem 27. Mai wieder öffnen.
- Hallensport ist ab dem 27. Mai wieder erlaubt.
- Öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder in geschlossenen Räumen, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen dürfen ab dem 10. Juni wieder öffnen.
- Wettbüros dürfen nur wieder öffnen, wenn der Betreiber durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sie nur zur schnellen Wettabgabe betreten werden. Ein längeres Verweilen in Wettbüros bleibt untersagt.
- Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Die Gäste müssen vorher reservieren und ihre Kontaktdaten hinterlassen.
- Campingplätze: Die Nutzung von dauerhaft auf Campingplätzen abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Einrichtungen mit eigenem Sanitärbereich ist wieder erlaubt. Auch die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen ist wieder erlaubt – jedoch nicht zu touristischen Zwecken
- Fußball: Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Herren wird der Trainings-, Wettkampf- und Spielbetrieb abweichend von den übrigen Bestimmungen der Verordnung gestattet.
- Spitzensport: Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports ist zulässig.
- Schulen haben wieder geöffnet, in den Räumen außerhalb des Klassenraums herrscht für alle Schüler*innen Maskenpflicht. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet. Diese Hygieneregeln gelten nach den Sommerferien.
- Kitas haben alle wieder geöffnet. Für die betreuten Kinder herrscht keine Maskenpflicht.
- Häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter) ist wieder erlaubt.
- Fahrschulen sind geöffnet
- Flugschulen sind geöffnet
- Shisha-Bars ab dem 10. Juni geöffnet.
Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz: Das ist verboten und geschlossen
- Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
- Bordelle und Prostituiertenstätten
- Kirmes, Jahrmärkte
- Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste
Hier findest Du eine komplette Liste der Einrichtungen und Läden, die geöffnet oder geschlossen haben.
Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz: Die weiteren Phasen der Lockerung
Bis Sommer hat die rheinland-pfälzische Landesregierung vier Phasen zur Rückkehr in den Alltag vorgesehen. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe das Phasenmodell über die Lockerungen den Vorteil, dass man bei ansteigenden Fallzahlen schnell wieder eine Phase zurückgehen könne. Das sind die vier Phasen:
Phase 1 (ab sofort):
- Gastronomie (ohne Nutzung der Barbereiche)
- Hotels nur für gewerbliche Nutzung (ab dem 18. Mai auch für touristische Zwecke)
- Campingplätze und Ferienwohnung (mit sanitären Anlagen)
- Schulen machen schrittweise wieder auf (am 25. Mai und 8. Juni wird der Unterricht für weitere Klassenstufen geöffnet)
- An Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen möglich. Ab dem 13. Mai darf jede Uni selbst entscheiden, wie die schrittweise Öffnung vorgenommen werden soll.
- Kita weiten ihre Notbetreuungsangebot aus (schrittweise Öffnung ab dem 20. Mai möglich, ein Konzept wird erarbeitet)
- Häusliche Tagespflege für Kinder (Tagesmutter)
- Fahrschulen
- Flugschulen
- Massagesalons, Solarien, Nagel-, Tattoo-, Kosmetik- und Piercingstudios
- Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern in begrenztem Umfang möglich
Phase 2 (ab dem 27. Mai):
- Innensportanlagen, wie Fitnessstudios, Tanzschulen, Vereine
- Freibäder
- Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen
- Flohmärkte (wenn sie draußen stattfinden)
- Zirkusse
- Kinos
- Veranstaltungen im Außenbereich bis zu 100 Teilnehmer
Phase 3 (ab dem 10. Juni)
- Hallenbäder
- Saunen
- Messen
- Freizeitparks
- Innenanlagen von Zoos und Tierparks
- Campingplätze und Ferienwohnung (ohne sanitäre Anlagen)
- Veranstaltungen im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmer
- Veranstaltungen im Innenbereich bis zu 75 Teilnehmer
Phase 4 (ab dem 27. Juni)
- Schiffsreisen
- Reisebusreisen
- Veranstaltungen im Innenbereich bis zu 150 Teilnehmer
Weiter geschlossen und noch unklar:
- Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten
- Discos und Clubs
- Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Wein-, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen
- Bordelle und Prostitutionsgewerbe
Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Diese Lockerungen gelten ab dem 4. Mai
Update vom 3. Mai, 15:10 Uhr: Für 130.000 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz beginnt am Montag (4. Mai) der Schulalltag. Grundlage dafür ist ein mit dem Gesundheitsministerium, der Universitätsmedizin Mainz und den Schulträgern abgestimmter Hygieneplan, den alle Schulen umsetzen müssen. Dazu gehören unter anderem verkleinerte Lerngruppen, Pausenregelungen sowie Regelungen zum Abstand und zur Raumhygiene.
Doch auch außerhalb der Schulen gibt es einige Neuerungen: Unter strengen Auflagen dürfen Friseursalons und Fußpflegepraxen ab Montag wieder öffnen. Die Angestellten müssen ebenso wie die Kunden einen Nasen-Mund-Schutz tragen. Ein Haarschnitt ohne waschen ist vorerst tabu. Mit Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung können die Spielplätze in Rheinland-Pfalz wieder genutzt werden. Einige Städte wie Ludwigshafen und Mainz haben dies bereits umgesetzt, weitere dürften folgen. Die Kommunen vor Ort können aber auch entscheiden, dass einzelne Anlagen doch noch geschlossen bleiben. In Rheinland-Pfalz dürfen Museen und Galerien spätestens ab dem 11. Mai wieder öffnen.
Der Einzelhandel kann am Montag wieder komplett – unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche – seine Türen öffnen. Gerichte hatten das Öffnungsverbot für große Geschäfte gekippt, weil eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter nicht zulässig sei. Es gilt aber die Maskenpflicht und eine Begrenzung der Menschen pro Quadratmeter. Vorerst keine Änderungen gibt es für Pflege- und Altenheime. Dort gilt weiter ein Besuchsverbot. Auch dürfen Bewohner nur unter sehr strengen Auflagen nach draußen.
Zudem wird die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz mit der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung (3. Mai) weiter ausgeweitet.
Rheinland-Pfalz: Neue Corona-Verordnung – diese Änderungen kommen nächste Woche
Update vom 1. Mai: Am Donnerstag treffen sich Bund und Länder erneut, um über die aktuell Corona-Lage in Deutschland zu disktuieren. Dabei treffen die Ministerpräsidenten zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel neue Maßnahmen. Aber auch einige Punkte werden auf den 6. Mai verschoben. An diesem Tag findet erneut eine Corona-Konferenz statt.
Die neuen Entscheidungen auf einen Blick:
- Kontaktverbot bis zum 10. Mai verlängert.
- Spielplätze dürfen wieder öffnen.
- Zoos und botanische Gärten dürfen ebenfalls wieder aufmachen.
- Museen und Gedenkstätten ebenfalls.
- Auch Gottesdienste sind wieder erlaubt.
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
- Schulen und Kitas – Neue Maßnahmen werden erst am 6. Mai getroffen.
- Das Gleiche gilt für Gastronomie und Hotellerie.
Alle Wiedereröffnungen sind mit strengen Hygiene-Auflagen versehen. Beispielsweise gilt in einigen Bereichen die Maskenpflicht, der Mindestabstand und eine Personen-Obergrenze.
Rheinland-Pfalz: Die neue Corona-Verordnung auf einen Blick
Meldung vom 20. April: Der Kampf gegen das Coronavirus geht weiter. Seit dem 20. April gilt in Rheinland-Pfalz die vierte Corona-Bekämpfungsverordnung, die sich auf die Beschlüsse von Bund und Länder stützt. Viele kleinere und größere Geschäfte dürfen nun nach mehreren Wochen endlich wieder öffnen, das Kontaktverbot bleibt aber weiterhin bestehen. Die neue Corona-Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 3. Mai. Ab dem 27. April wird außerdem eine Maskenpflicht eingeführt. Was aktuell erlaubt ist – und was weiterhin verboten bleibt – auf einem Blick:
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht ab 27. April
Ab dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Einkaufen. Nachdem bereits am 21. April viele Bundesländer eine Pflicht zum Mund-und-Nasenschutz beschlossen hatten, schlossen sich einen Tag später auch das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachen der Maskenpflicht an. Ministerpräsidentin Malu Dreyer zeigte sich bei einer Pressekonferenz in Mainz froh über die einstimmige Entscheidung der Bundesländer. „Mit dieser Entscheidung wird in Deutschland das Bild der Masken viel präsenter – ein Effekt, der erwünscht ist.“ Die Maskenpflicht sei laut Dreyer ein weiterer Baustein der Hygienevorschriften, um weitere Lockerungen möglich zu machen. Die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz muss ab dem 27. April beim Einkaufen und im ÖPNV auf Mund-und-Nasenschutz in Form von sogenannten Alltagsmasken zurückgreifen. Es reichen aber auch Tücher oder Schals. Wie Du eine Maske selbst nähen kannst, erklären wir Dir hier. Es gibt aber auch Masken zu kaufen.
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Aufatmen für viele Einzelhändler - diese Geschäfte dürfen wieder öffnen
Aufgrund der Corona-Krise steht das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz beinahe still. Doch ganz langsam und nur Schritt für Schritt kehrt aber etwas Normalität zurück. Denn durch die neue Corona-Verordnung dürfen einige Geschäfte wieder öffnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nimmt Rheinland-Pfalz die Quadratmeter-Begrenzung für Läden etwas lockerer. Geht es nach dem Bund dürfen nur Geschäfte öffnen, die 800 Quadratmeter groß sind. In Rheinland-Pfalz dürfen auch größere Läden aufmachen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. So können auch große Einkaufszentren, wie beispielsweise das Outlet in Zweibrücken, wieder ihre Tore für die Besucher öffnen.
Eine Übersicht über die Läden, die ab dem 20. April wieder aufmachen dürfen (einschließlich derer, die bereits die ganze Zeit geöffnet sein durften):
- Geschäfte des Einzelhandels, wenn die Verkaufsfläche maximal 800 Quadratmeter beträgt
- Supermärkte, Drogerien und Getränkemärkte
- Wochenmärkte
- Apotheken und Sanitätshäuser
- Tankstellen
- Auto- und Lastwagenhändler, einschließlich des einschlägigen Ersatzteilhandels
- Fahrradhändler
- Autowaschanlagen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Reinigungen, Waschsalons
- Buchhandlungen, Büchereien, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Bibliotheken und Archive
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
- Zoos, Tierparks und botanische Gärten
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Geschäfte dürfen wieder öffnen – jedoch nur unter diesen Bedingungen
Neben der 800-Quadratmeter-Grenze müssen die Geschäfte ab dem 20. April strengen Hygiene-Regeln einhalten. Beispielsweise muss eine Schutzscheibe für das Kassenpersonal aufgestellt und Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Kunden einen Laden betreten (höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter). Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Zoos und Co. gelten außerdem strenge Zutrittskontrollen und ebenfalls die gebotenen Hygieneanforderungen.
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Bars, Clubs, Restaurants und Cafés weiterhin geschlossen
Die Gastronomie sowie Hotellerie gehen in der neuen Corona-Verordnung jedoch leer aus. Wie Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, jedoch in einer Pressekonferenz mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, möchte sie sich für eine baldige Lockerung für die Branchen stark machen. Doch bis dahin bleiben diese Einrichtungen fürs Erste geschlossen:
- Bars, Clubs, Discos, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Restaurants, Gaststätten, Cafés
- Hotels (touristische Zwecke)
- Campingplätze
- Mensen, Kantinen
- Eisdielen
- Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen
- Kinos
- Freizeitparks, Spielhallen, Casinos, Internetcafés
- Bordelle
- Veranstaltungen jeglicher Art
Aber: In Restaurants, Gaststätten, Eisdielen und Co. „sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mitnahme verzehrfertiger Speisen und Getränke unter Beachtung der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere der Einhaltung eines Mindestabstands, zulässig“, heißt es in der Verordnung.
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios und Schwimmbäder zu – aber ...
Doch nicht nur die Gastronomie, auch im Sport-Bereich müssen wir wegen des Coronavirus vorerst auf vieles verzichten. Laut der neuen Corona-Verordnung ist das auch weiterhin verboten beziehungsweise geschlossen:
- Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Schwimm- und Spaßbäder, Badeseen
- Fitnessstudios
- Saunen, Thermen, Solarien, Wellenessanlagen
- Spielplätze
Allerdings ist Individualsport im Freien erlaubt. Dafür dürfen dann auch Einrichtungen und Anlagen im Freien genutzt werden, solange die Hygienemaßnahmen eingehalten werden (Schwimm- und Spaßbäder ausgenommen). Zu den Sportarten gehören unter anderem Reiten, Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Golf und Leichtathletik.
Für Profi- und Spitzensport (Olympia, Bundesliga) dürfen Sportanlagen ebenfalls genutzt werden. Allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Einhaltung der Abstandsregeln (direkter Kontakt ist untersagt!) und mit maximal fünf Personen.
Corona-Pandemie: Dürfen Friseure in Rheinland-Pfalz öffnen?
Friseure und andere Dienstleister, die im Bereich der Körperpflege arbeiten, können den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten. Deshalb ist es ihnen laut der neuen Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz verboten zu öffnen. Dazu zählen neben den Friseuren auch Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen.
Bund und Länder haben jedoch angekündigt, dass zumindest Fiseure ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. „Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Frisörbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Rheinland-Pfalz: Kein Gottesdienst in der Corona-Krise
Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften sind in Kirchen, Moschee und Synagogen verboten. Man darf das Gotteshaus jedoch theoretisch für ein Gebet betreten:
„Die stille Einkehr in Gotteshäusern oder Gebetsräumen ist unter Wahrung des Mindestabstands und unter Steuerung des Zutritts zulässig“, heißt es in der Coronavirus-Verordnung.
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Kitas, Schulen, Hochschulen und Notfallbetreuung
Die neue Verordnung im Kampf gegen das Coronavirus betrifft natürlich auch Kitas, Schulen und Hochschulen. Folgende Punkte müssen nun Eltern, Schüler und Studierende beachten:
Kitas: Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen.
Notfallbetreuung: In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. Eine Notfallbetreuung kommt für diese Personen in Frage:
- Besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, für die eine Betreuung und Versorgung unverzichtbar ist
- Kinder von „systemrelevanten“ Eltern (Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdienste, Justiz, Feuerwehr, Lehrkraft, Erzier, Energie- und Wasserversorung, Lebensmittelbranche, Landwirtschaft, Banken oder Medienunternehmen)
- Kinder von berufstätiger Alleinerziehender und anderer Sorgeberechtigter, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden
- Kinder, bei denen die Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist
>>> Weitere Informationen dazu, findest Du in der Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz <<<
Schulen: Der Schulbetrieb in Rheinland-Pfalz wird ab dem 4. Mai aufgenommen. Allerdings nicht für alle Klassen. Es wird mit den Abschlussklassen sowie den vierten Klassen der Grundschulen begonnen. Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und Unterricht der Abschlussklassen dieses Schuljahrs können sogar ab dem 27. April wieder stattfinden. (Achtung: Abweichungen können bei Schulen in freier Trägerschaft möglich sein!) Alle Schulen müssen einen Hygieneplan einhalten.
Hochschulen: Seit Montag findet an den Hochschulen wieder der Unterricht statt. Allerdings fast nur digital. „Das digitale Sommersemester ist gut gestartet", sagt Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). Unis dürfen nur für Vorlesungen besucht werden, ausgenommen sind Kleingruppen, die sich zum Lernen treffen und dabei die Hygienemaßnahmen einhalten.
Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot verlängert
Das Kontaktverbot wird bis zum 3. Mai verlängert. Bis dahin gilt weiterhin, dass sich Personen maximal zu zweit oder mit den Angehörigen, die im Haushalt leben, treffen dürfen. Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, der macht sich strafbar. Es ist zudem verboten, sich in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zu treffen. Besuchsverbote in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin.
jol