1. Ludwigshafen24
  2. Region

Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz: Die aktuellen Regeln im Überblick 

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Josefine Lenz, Katja Becher

Kommentare

Rheinland-Pfalz: Am 16. September 2020 tritt die 11. Corona-Verordnung in Kraft: Was ist aktuell erlaubt und was verboten? Alle Regeln im Überblick:

Ab dem 16. September gilt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz. Wie lauten die aktuellen Regeln bei Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht? Und was ist in Rheinland-Pfalz aktuell erlaubt und geöffnet beziehungsweise verboten und geschlossen? Wir haben für Dich die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 

Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Die Maskenpflicht

Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot und Beschränkungen

Aktuelle Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Das ist erlaubt und geöffnet

Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz: Das ist verboten und geschlossen 

Hier findest Du eine komplette Liste der Einrichtungen und Läden, die geöffnet oder geschlossen haben. 

Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz: Die weiteren Phasen der Lockerung

Bis Sommer hat die rheinland-pfälzische Landesregierung vier Phasen zur Rückkehr in den Alltag vorgesehen. Laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe das Phasenmodell über die Lockerungen den Vorteil, dass man bei ansteigenden Fallzahlen schnell wieder eine Phase zurückgehen könne. Das sind die vier Phasen:

Phase 1 (ab sofort):

Phase 2 (ab dem 27. Mai):

Phase 3 (ab dem 10. Juni)

Phase 4 (ab dem 27. Juni)

Weiter geschlossen und noch unklar:

Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz: Diese Lockerungen gelten ab dem 4. Mai

Update vom 3. Mai, 15:10 Uhr: Für 130.000 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz beginnt am Montag (4. Mai) der Schulalltag. Grundlage dafür ist ein mit dem Gesundheitsministerium, der Universitätsmedizin Mainz und den Schulträgern abgestimmter Hygieneplan, den alle Schulen umsetzen müssen. Dazu gehören unter anderem verkleinerte Lerngruppen, Pausenregelungen sowie Regelungen zum Abstand und zur Raumhygiene.

Doch auch außerhalb der Schulen gibt es einige Neuerungen: Unter strengen Auflagen dürfen Friseursalons und Fußpflegepraxen ab Montag wieder öffnen. Die Angestellten müssen ebenso wie die Kunden einen Nasen-Mund-Schutz tragen. Ein Haarschnitt ohne waschen ist vorerst tabu. Mit Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung können die Spielplätze in Rheinland-Pfalz wieder genutzt werden. Einige Städte wie Ludwigshafen und Mainz haben dies bereits umgesetzt, weitere dürften folgen. Die Kommunen vor Ort können aber auch entscheiden, dass einzelne Anlagen doch noch geschlossen bleiben. In Rheinland-Pfalz dürfen Museen und Galerien spätestens ab dem 11. Mai wieder öffnen.

Der Einzelhandel kann am Montag wieder komplett – unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche – seine Türen öffnen. Gerichte hatten das Öffnungsverbot für große Geschäfte gekippt, weil eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter nicht zulässig sei. Es gilt aber die Maskenpflicht und eine Begrenzung der Menschen pro Quadratmeter. Vorerst keine Änderungen gibt es für Pflege- und Altenheime. Dort gilt weiter ein Besuchsverbot. Auch dürfen Bewohner nur unter sehr strengen Auflagen nach draußen.

Zudem wird die Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz mit der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung (3. Mai) weiter ausgeweitet. 

Rheinland-Pfalz: Neue Corona-Verordnung – diese Änderungen kommen nächste Woche

Update vom 1. Mai: Am Donnerstag treffen sich Bund und Länder erneut, um über die aktuell Corona-Lage in Deutschland zu disktuieren. Dabei treffen die Ministerpräsidenten zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel neue Maßnahmen. Aber auch einige Punkte werden auf den 6. Mai verschoben. An diesem Tag findet erneut eine Corona-Konferenz statt.

Die neuen Entscheidungen auf einen Blick:

Alle Wiedereröffnungen sind mit strengen Hygiene-Auflagen versehen. Beispielsweise gilt in einigen Bereichen die Maskenpflicht, der Mindestabstand und eine Personen-Obergrenze. 

Rheinland-Pfalz: Die neue Corona-Verordnung auf einen Blick

Meldung vom 20. April: Der Kampf gegen das Coronavirus geht weiter. Seit dem 20. April gilt in Rheinland-Pfalz die vierte Corona-Bekämpfungsverordnung, die sich auf die Beschlüsse von Bund und Länder stützt. Viele kleinere und größere Geschäfte dürfen nun nach mehreren Wochen endlich wieder öffnen, das Kontaktverbot bleibt aber weiterhin bestehen. Die neue Corona-Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 3. Mai. Ab dem 27. April wird außerdem eine Maskenpflicht eingeführt. Was aktuell erlaubt ist – und was weiterhin verboten bleibt – auf einem Blick:

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Maskenpflicht ab 27. April

Ab dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Einkaufen. Nachdem bereits am 21. April viele Bundesländer eine Pflicht zum Mund-und-Nasenschutz beschlossen hatten, schlossen sich einen Tag später auch das Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachen der Maskenpflicht an. Ministerpräsidentin Malu Dreyer zeigte sich bei einer Pressekonferenz in Mainz froh über die einstimmige Entscheidung der Bundesländer. „Mit dieser Entscheidung wird in Deutschland das Bild der Masken viel präsenter – ein Effekt, der erwünscht ist.“ Die Maskenpflicht sei laut Dreyer ein weiterer Baustein der Hygienevorschriften, um weitere Lockerungen möglich zu machen. Die Bevölkerung von Rheinland-Pfalz muss ab dem 27. April beim Einkaufen und im ÖPNV auf Mund-und-Nasenschutz in Form von sogenannten Alltagsmasken zurückgreifen. Es reichen aber auch Tücher oder Schals. Wie Du eine Maske selbst nähen kannst, erklären wir Dir hier. Es gibt aber auch Masken zu kaufen.

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Aufatmen für viele Einzelhändler - diese Geschäfte dürfen wieder öffnen

Aufgrund der Corona-Krise steht das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz beinahe still. Doch ganz langsam und nur Schritt für Schritt kehrt aber etwas Normalität zurück. Denn durch die neue Corona-Verordnung dürfen einige Geschäfte wieder öffnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nimmt Rheinland-Pfalz die Quadratmeter-Begrenzung für Läden etwas lockerer. Geht es nach dem Bund dürfen nur Geschäfte öffnen, die 800 Quadratmeter groß sind. In Rheinland-Pfalz dürfen auch größere Läden aufmachen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. So können auch große Einkaufszentren, wie beispielsweise das Outlet in Zweibrücken, wieder ihre Tore für die Besucher öffnen.

Eine Übersicht über die Läden, die ab dem 20. April wieder aufmachen dürfen (einschließlich derer, die bereits die ganze Zeit geöffnet sein durften):

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Geschäfte dürfen wieder öffnen – jedoch nur unter diesen Bedingungen

Neben der 800-Quadratmeter-Grenze müssen die Geschäfte ab dem 20. April strengen Hygiene-Regeln einhalten. Beispielsweise muss eine Schutzscheibe für das Kassenpersonal aufgestellt und Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Kunden einen Laden betreten (höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter). Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Zoos und Co. gelten außerdem strenge Zutrittskontrollen und ebenfalls die gebotenen Hygieneanforderungen. 

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Bars, Clubs, Restaurants und Cafés weiterhin geschlossen

Die Gastronomie sowie Hotellerie gehen in der neuen Corona-Verordnung jedoch leer aus. Wie Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, jedoch in einer Pressekonferenz mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt, möchte sie sich für eine baldige Lockerung für die Branchen stark machen. Doch bis dahin bleiben diese Einrichtungen fürs Erste geschlossen

Aber: In Restaurants, Gaststätten, Eisdielen und Co. „sind der Straßenverkauf und der Verkauf zur Mitnahme verzehrfertiger Speisen und Getränke unter Beachtung der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere der Einhaltung eines Mindestabstands, zulässig“, heißt es in der Verordnung.

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Fitnessstudios und Schwimmbäder zu – aber ...

Doch nicht nur die Gastronomie, auch im Sport-Bereich müssen wir wegen des Coronavirus vorerst auf vieles verzichten. Laut der neuen Corona-Verordnung ist das auch weiterhin verboten beziehungsweise geschlossen:

Allerdings ist Individualsport im Freien erlaubt. Dafür dürfen dann auch Einrichtungen und Anlagen im Freien genutzt werden, solange die Hygienemaßnahmen eingehalten werden (Schwimm- und Spaßbäder ausgenommen). Zu den Sportarten gehören unter anderem Reiten, Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Golf und Leichtathletik

Für Profi- und Spitzensport (Olympia, Bundesliga) dürfen Sportanlagen ebenfalls genutzt werden. Allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Einhaltung der Abstandsregeln (direkter Kontakt ist untersagt!) und mit maximal fünf Personen. 

Corona-Pandemie: Dürfen Friseure in Rheinland-Pfalz öffnen?

Friseure und andere Dienstleister, die im Bereich der Körperpflege arbeiten, können den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten. Deshalb ist es ihnen laut der neuen Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz verboten zu öffnen. Dazu zählen neben den Friseuren auch Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen. 

Bund und Länder haben jedoch angekündigt, dass zumindest Fiseure ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. „Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Frisörbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Rheinland-Pfalz: Kein Gottesdienst in der Corona-Krise

Zusammenkünfte von Religions- und Glaubensgemeinschaften sind in Kirchen, Moschee und Synagogen verboten. Man darf das Gotteshaus jedoch theoretisch für ein Gebet betreten: 

Die stille Einkehr in Gotteshäusern oder Gebetsräumen ist unter Wahrung des Mindestabstands und unter Steuerung des Zutritts zulässig“, heißt es in der Coronavirus-Verordnung. 

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Kitas, Schulen, Hochschulen und Notfallbetreuung

Die neue Verordnung im Kampf gegen das Coronavirus betrifft natürlich auch Kitas, Schulen und Hochschulen. Folgende Punkte müssen nun Eltern, Schüler und Studierende beachten:

Kitas: Die Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. 

Notfallbetreuung: In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen eine Notfallbetreuung in Kindertagesstätten in Anspruch nehmen. Eine Notfallbetreuung kommt für diese Personen in Frage:

>>> Weitere Informationen dazu, findest Du in der Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz <<<

Schulen: Der Schulbetrieb in Rheinland-Pfalz wird ab dem 4. Mai aufgenommen. Allerdings nicht für alle Klassen. Es wird mit den Abschlussklassen sowie den vierten Klassen der Grundschulen begonnen. Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen und Unterricht der Abschlussklassen dieses Schuljahrs können sogar ab dem 27. April wieder stattfinden. (Achtung: Abweichungen können bei Schulen in freier Trägerschaft möglich sein!) Alle Schulen müssen einen Hygieneplan einhalten. 

Hochschulen: Seit Montag findet an den Hochschulen wieder der Unterricht statt. Allerdings fast nur digital. „Das digitale Sommersemester ist gut gestartet", sagt Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). Unis dürfen nur für Vorlesungen besucht werden, ausgenommen sind Kleingruppen, die sich zum Lernen treffen und dabei die Hygienemaßnahmen einhalten. 

Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot verlängert

Das Kontaktverbot wird bis zum 3. Mai verlängert. Bis dahin gilt weiterhin, dass sich Personen maximal zu zweit oder mit den Angehörigen, die im Haushalt leben, treffen dürfen. Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, der macht sich strafbar. Es ist zudem verboten, sich in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen zu treffen. Besuchsverbote in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten weiterhin. 

jol

Auch interessant

Kommentare