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Corona-Verordnung Rheinland-Pfalz: Alle Lockerungen im Überblick

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Von: Katja Becher

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Rheinland-Pfalz: Seit Mittwoch gilt im Bundesland eine neue Corona-Verordnung, die für Regionen mit niedrigen Inzidenz-Werten Lockerungen und Öffnungen vorsieht. Die Regeln im Überblick:

Die Inzidenz-Zahlen in Rheinland-Pfalz sinken, die Zahl der geimpften Menschen steigt weiter. Weil die dritte Coronavirus-Welle endlich gebrochen scheint, hat die Landesregierung Öffnungen angekündigt. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, ist am 12. Mai 2021 in Kraft getreten und sieht für Regionen mit niedrigen Inzidenz-Zahlen umfangreiche Lockerungen in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport vor. Die aktuellen Regeln und Lockerungen in Rheinland-Pfalz im Überblick:

Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz: Stufen-Plan regelt Öffnungen und Lockerungen

Am Dienstag (11. Mai) hat der Ministerrat für Rheinland-Pfalz einen dreistufigen „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ beschlossen. Dieser regelt die Öffnungsperspektiven in den jeweiligen Land- und Stadtkreisen nach Inzidenz-Werten und ist am Mittwoch (12. Mai) in Kraft getreten.

Der dreistufige „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ zu Lockerungen und Öffnungen
Der dreistufige „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ zu Lockerungen und Öffnungen © Staatskanzlei RLP/Screenshot corona.rlp.de

Seit dem 23. April 2021 gilt deutschlandweit die Bundes-Notbremse, die strenge Maßnahmen ab Inzidenz-Werten von über 100 bzw. 165 vorsieht. Rutschen diese Zahlen in Rheinland-Pfalz allerdings stabil unter die 100, sind in der neuen Corona-Verordnung gestaffelte Lockerungen vorgesehen. Anmerkung: Neben den unten folgenden Regeln gelten in Rheinland-Pfalz mit dem Eintritt in die 2. Stufe des Öffnungs-Plans ab dem 21. Juni noch weitere Erleichterungen.

Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz: Die Regeln für Kommunen mit Inzidenz-Wert ÜBER 100

In Landkreisen und Städten in Rheinland-Pfalz gelten bei einem Inzidenz-Wert von über 100 folgende Corona-Maßnahmen und Beschränkungen:

Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz: Das gilt bei einem Inzidenz-Wert UNTER 100

Wenn in einem Landkreis oder einer Stadt in Rheinland-Pfalz die 7-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag, gelten am übernächsten Tag die Regelungen der Corona-Verordnung für Kommunen unter 100. Sonn- und Feiertage werden bei der Zählung nicht berücksichtigt, unterbrechen sie jedoch nicht, sondern werden quasi „übersprungen“. Diese Lockerungen und Öffnungen greifen, wenn der Inzidenz-Wert unter 100 liegt:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100, gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Regelungen der Bundes-Notbremse, wie oben beschrieben. Es zählen die aktuellen Corona-Zahlen des Robert-Koch-Instituts.

Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz: Was passiert ab einem Inzidenz-Wert unter 50?

In Regionen von Rheinland-Pfalz, wo die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50 liegt, gelten grundsätzlich dieselben Regeln, wie in Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100. Ab dem übernächsten Tag ist dann allerdings Sport im Freien und in ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal 10 Personen erlaubt, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Neu ist in der 20. Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz auch, dass die Testpflicht, die bei bestimmten Bereichen wie Friseur oder Außengastronomie gilt, nun erst für Kinder ab sechs Jahren greift. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit und müssen keinen Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen. (Quelle: Corona.rlp.de) (kab)

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