Nach Amokfahrt in Trier: Urteil gefallen! Lebenslänglich für SUV-Fahrer (52)
Trier - Nach der tödlichen Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone fällt am Dienstag das Urteil gegen einen 52-Jährigen. Er erhält die Höchststrafe!
Update vom 16. August, 13:25 Uhr: Am Landgericht Trier ist heute das Urteil gegen einen 52-Jährigen gefallen, der bereits am 1. Dezember 2020 fünf Menschen bei einer Amokfahrt getötet hat. Das Gericht verurteilt den Mann wegen mehrfachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Zudem wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, sodass der Täter in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus untergebracht wird. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der 52-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen. Er ist demnach vermindert schuldfähig und gilt als gemeingefährlich.
Urteil nach Amokfahrt in Trier fällt am Landgericht Trier
Erstmeldung vom 16. August, 10:57 Uhr: Die Amokfahrt von Trier hat in der Stadt, Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland einen tagelangen Schockzustand und anhaltende Trauer ausgelöst. Jetzt wird im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier am Dienstag (16. August) um 13 Uhr das Urteil erwartet. Als mutmaßlicher Amokfahrer steht seit einem Jahr ein 52-Jähriger vor dem Landgericht Trier.

Amokfahrt in Trier: Täter raste mit Tempo 90 durch Fußgängerzone
Der Beschuldigte soll am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit seinem Geländewagen mit hohem Tempo absichtlich durch die Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen.
Bei der Horror-Tat sind fünf Menschen gestorben: ein neun Wochen altes Baby, dessen Vater (45) und drei Frauen im Alter von 73, 52 und 25 Jahren. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und 300 traumatisierte Augenzeugen. Ein 77-jähriger Mann erlag rund elf Monate danach an den Folgen seiner Verletzungen, die er bei der Amokfahrt erlitten hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen sowie schwere Körperverletzung vor.
Oberstaatsanwalt sicher: „Gezielt Jagd auf unschuldige Passanten“ in Trier gemacht
Der 52-Jährige habe sein Auto als Waffe eingesetzt, um „gezielt Jagd auf unschuldige Passanten“ in Trier zu machen, hatte Oberstaatsanwalt Eric Samel in seinem Plädoyer gesagt. Ziel des Amokfahrers sei „maximale Zerstörung“ gewesen. Die Opfer, gegen die er teils mit bis zu Tempo 75 gerast sei, hätten nicht „den Hauch einer Chance“ gehabt.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes sprach sie sich zudem für die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus aus.

Ein Großteil der Opferanwälte hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in der Psychiatrie für den Täter gefordert. Die Verteidigung will den Angeklagten ebenfalls in einer psychiatrischen Klinik unterbringen, forderte aber keine lebenslange Haft und keine besondere Schwere der Schuld.
5 Tote bei Amokfahrt durch Trier – Angeklagter (52) nur vermindert schuldfähig?
Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und ist vermindert schuldfähig. Laut Verteidigung kann er sich an den Tatzeitraum nicht erinnern. Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über - hinter mobilem Panzerglas sitzend - zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage war er zur Tatzeit alleinstehend, arbeitslos, ohne festen Wohnsitz und durch seine persönlichen Lebensumstände frustriert.
Die Hinterbliebenen und Betroffenen seien erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr Dauer zu Ende gehe, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge der Deutschen Presse-Agentur. „Es war schon eine Belastung jetzt über die lange Zeit.“ Man hoffe nun auf ein Urteil, das ihrer Ansicht nach gerecht sei. Dabei fordern viele eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Nach Amokfahrt in Trier – viele Hinterbliebene der Opfer als Nebenkläger
Die schreckliche Tat werde immer Teil ihres Lebens bleiben, sagte Steinmetz weiter, der über die Stiftung in die Betreuung der Opfer und Hinterbliebenen eingebunden ist. Der Prozess sei „ein Meilenstein für die Verarbeitung“ gewesen – aber die Aufarbeitung verlaufe individuell sehr verschieden. „Es gibt wirklich einige Opfer und Betroffene, wo man weiter wahrnehmen muss, dass nach mehr als einem Jahr Prozess die eigene Lebensperspektive noch infrage gestellt ist.“
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Im Prozess seien etliche Familienangehörige als Nebenkläger dabei gewesen, auch wenn das „eine Riesenbelastung“ gewesen sei. Sie hätten das auch als Dienst für die Opfer gesehen. Ende August sei ein Treffen der Stiftung angesetzt, da es nach dem Urteil sicherlich Redebedarf geben werde, sagte Steinmetz. Die Treffen seien offen. „Wir gehen davon aus, dass nach dem Prozess eine neue Phase beginnt.“ (dpa/pek)