1. Ludwigshafen24
  2. Region

Tödlicher Achterbahn-Unfall in Klotten – keine Hinweise auf Straftat

Erstellt:

Von: Teresa Knoll

Kommentare

Klotten – Die Obduktion der Frau (57), die aus der Achterbahn im „Klotti“ gefallen und gestorben ist, hat keinen Hinweis auf eine Straftat ergeben. Die Bahn wird jetzt überprüft.

Der Freizeitpark in Klotten hat nach dem tödlichen Unglück, bei dem eine 57-Jährige aus einer Achterbahn gestürzt und verstorben ist, wieder geöffnet. Die Obduktion der Leiche habe keine Hinweise auf eine Straftat ergeben. Die Achterbahn bleibt derweil geschlossen, da der Kreis Cochem-Zell eine Überprüfung durch den TÜV angeordnet hat.

Tödliches Achterbahn-Unglück in Klotten – Anfangsverdacht einer Straftat nicht bestätigt

Mittlerweile ist klar: Die Frau ist durch den Sturz aus der Achterbahn gestorben, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Mittwoch (10. August) mitteilt. Das ist das Ergebnis der Obduktion, die kurz nach dem Achterbahn-Unglück im Freizeitpark durchgeführt wurde. Der Anfangsverdacht einer Straftat habe sich demnach bislang nicht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft betonte, das laufende Todesermittlungsverfahren sei kein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Es diene vielmehr als „Vorverfahren“ lediglich dazu, festzustellen, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Wann ein in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Vorfall vorliege, sei noch nicht absehbar.

Klotten: Achterbahn bleibt nach tödlichem Unglück geschlossen
Klotten: Achterbahn bleibt nach tödlichem Unglück geschlossen © Thomas Frey/dpa

Unterlagen zur Achterbahn seien sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie würden zurzeit ausgewertet, zudem würden Zeugen vernommen. Der Park hat seit Dienstag (9. August) wieder für Besucher geöffnet, die Achterbahn im „Klotti“, aus der die 57-Jährige zu Tode stürzte, bleibt aber zunächst geschlossen. 

Freizeitpark Klotten: Kreis ordnet TÜV-Überprüfung der Achterbahn an

Grund dafür ist die Anordnung des Kreises Cochem-Zell, der den Betrieb der Bahn vorübergehend untersagt und eine Prüfung durch den TÜV angeordnet hat. Zuvor hatte es vonseiten des Parks auf Facebook geheißen, dass die Achterbahn, aus der die Frau stürzte, zwar wieder freigegeben sei, man sich aber dazu entschlossen habe, sie „vorsorglich nochmals vom TÜV prüfen zu lassen.“

Die Achterbahn ist ein Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden, so der Kreis Cochem-Zell

Achterbahn-Unglück Klotten: Fahrgeschäfte in Deutschland „auf einem sehr, sehr hohen Sicherheitsniveau“

Laut Joachim Bühler, dem Geschäftsführer des TÜV-Verbands, sind die Fahrgeschäfte in Deutschland grundsätzlich „auf einem sehr, sehr hohen Sicherheitsniveau“. Er verwies auch auf gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen und Wartungen. „Man muss keine Sorge haben, in unsicheren Fahrgeschäften unterwegs zu sein“, sagte er am Montag (8. August) der Deutschen Presse-Agentur.

Übrigens: Unser LUDWIGSHAFEN24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert.

Nach Angaben des Parks ist die Achterbahn im Jahre 2004 eröffnet worden. Sie ist 532 Meter lang und 17,5 Meter hoch. Am Samstag (6. August) ist eine 57-jährige Frau aus acht Metern Höhe aus der Achterbahn gestürzt und verstorben. Der Freizeitpark in Klotten war zunächst bis Montag für die Ermittlungen geschlossen geblieben. (dpa/resa)

Auch interessant

Kommentare