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Jugendliche (†17) vergewaltigt und getötet: Revision gegen Urteil eingelegt – von beiden Seiten

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Von: Daniel Hagen

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Ludwigshafen - Im März 2020 wird eine 17-Jährige am Willersinnweiher vergewaltigt und getötet. Nach dem Urteil am Landgericht Frankenthal haben jetzt beide Seiten Revision eingelegt.

Update vom 10. August, 13:20 Uhr: Nach Informationen des Mannheimer Morgen haben nach dem Urteil gegen einen 19-Jährigen beide Seite Revision eingelegt. Erst am Dienstag (2. August) ist der zur Tatzeit erst 17-jährige Teenager zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden, weil er im März 2020 eine gleichaltrige Frau am Willersinnweiher in Ludwigshafen erst vergewaltigt und anschließend erwürgt haben soll. Dies bedeutet die Höchststrafe im Jugendstrafrecht.

Urteil am Landgericht Frankenthal gefallen: Täter muss in Haft

Erstmeldung vom 2. August, 18:13 Uhr: Ein schreckliches Verbrechen erschüttert am 12. März 2020 die Stadt Ludwigshafen. Ein damals 17-Jähriger soll ein gleichaltriges Mädchen am Willersinnweiher erst vergewaltigt und anschließend erwürgt haben. Zudem werden dem Beschuldigten noch drei weitere Vergewaltigungen aus dem Jahr zuvor vorgeworfen. Vor dem Landgericht Frankenthal beginnt nur wenige Monate später, am 21. September, der Prozess. Fast zwei Jahre später fällt das Urteil!

Ludwigshafen: 17-Jährige vergewaltigt und erwürgt – Urteil gegen Täter gefallen

„Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das verstorbene 17-jährige Mädchen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Er soll es bei seiner Tat zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sein Opfer verstirbt“, heißt es in der Urteilsverkündung vom Dienstag (2. August). Warum sich der Prozess so lange gezogen hat, wird in Meldung des Landgerichts Frankenthal allerdings nicht erwähnt.

Für all seine Taten erhält der Angeklagte von der Jugendkammer eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren – die höchstmögliche Jugendstrafe! Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Sicherungsverwahrung sei nicht ausgesprochen worden, da das Gericht die hierfür erforderliche Rückfallwahrscheinlichkeit nicht sehe. Der damals Jugendliche ist nicht vorbestraft gewesen.

Jugendlicher aus Ludwigshafen soll mehrere Mädchen vergewaltigt haben

Die Jugendkammer am Landgericht Frankenthal sieht es jedoch als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige sein Opfer am Willersinnweiher in Ludwigshafen gewürgt habe, um sie vergewaltigen zu können. Damit habe er das Mordmerkmal „Befriedigung des Geschlechtstriebes“ erfüllt. Auch in Hessen ist eine Teenagerin an einem See ermordet worden. Der mutmaßliche Mörder von Ayleen A. ist zuvor zehn Jahre lang in einer Psychiatrie untergebracht gewesen.

Dem 17-Jährigen aus Ludwigshafen werden jedoch noch andere Verbrechen vorgeworfen. So soll er auch drei andere minderjährige Mädchen vergewaltigt haben. Ob es sich hierbei aber um unfreiwilligen Geschlechtsverkehr gehandelt hat, kann das Gericht nicht nachweisen.

Landgericht Frankenthal: Urteil gegen Jugendlichen aus Ludwigshafen noch nicht rechtskräftig

Ein Mädchen ist zu dem Zeitpunkt zudem schon 14 Jahre alt, weshalb es sich hier nicht mehr um den sexuellen Missbrauch von Kindern handeln kann. In den beiden anderen Fällen ist dies jedoch der Fall, da sie unter 14 gewesen sind. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch innerhalb einer Woche Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden. (pm/dh)

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