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Innerhalb von 3 Stunden: Gleich zwei Wildunfälle in Ludwigshafen – Polizei gibt wertvolle Tipps

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Von: Peter Kiefer

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Ludwigshafen - Wegen gleich zwei Wildunfällen innerhalb von nur drei Stunden musste die Polizei nachts im Stadtgebiet ausrücken. Was passiert ist:

Gleich zwei Wildunfälle ereigneten sich am Mittwoch (12. April) innerhalb weniger Stunden in Ludwigshafen. Das Besondere daran: Nicht etwa irgendwo auf einem Feldweg am Stadtrand, sondern auf Straßen in den Stadtteilen Oppau und Rheingönheim.

Zwei Wildunfälle innerhalb 3 Stunden in Ludwigshafen

Zu zwei Wildtierunfällen kam es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Bereich Ludwigshafen. Am Mittwoch (12. April) gegen 22:30 Uhr befuhr eine 52-Jährigen die L523 in Richtung Oppau als sie mit einem Wildtier kollidierte. Das womöglich verletzte Tier war beim Eintreffen der Polizei bereits geflüchtet. Am Fahrzeug der 52-Jährigen entstand ein Sachschaden von etwa 1.500 Euro.

Nur wenige Stunden später gegen 1:30 Uhr krachte es dann erneut: Diesmal kollidierte ein 20-Jähriger Autofahrer in der Großwiesenstraße mit einem Dachs. Das Tier verstarb hierbei. Am Auto entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro, wie das zuständige Polizeipräsidium Rheinpfalz mitteilt.

Zwei Wildunfälle haben sich binnen weniger Stunden im Ludwigshafener Stadtgebiet ereignet. (Symbolfoto)
Zwei Wildunfälle haben sich binnen weniger Stunden im Ludwigshafener Stadtgebiet ereignet. (Symbolfoto) © picture alliance/dpa

Was tun, wenn ein Wildunfall droht? Polizei gibt wertvolle Tipps

Wildunfälle sind gerade im Frühling keine Seltenheit. Die meisten Unfälle ereignen sich in den Abend- und frühen Morgenstunden, wobei die Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen auf den Landstraßen besondere Gefahrenschwerpunkte darstellen. Hier ist mit regelmäßigem Wildwechsel zu rechnen, weshalb man dort die Geschwindigkeit reduzieren sollte.

Laut Polizei solltest Du folgende Verhaltenshinweise beachten:

Tote Tiere nach Wildunfall auf keinen Fall mitnehmen!

Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass das tote Tier auf keinen Fall mitgenommen werden darf, weil man sich sonst der Wilderei schuldig macht. Für die Versicherung erhält der Unfallverursacher eine entsprechende Bescheinigung.

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