Ludwigshafen: Schwimmer im Rhein – Schiff bringt Badende in Lebensgefahr
Ludwigshafen - Dramatische Szenen haben sich im Rhein an der Parkinsel abgespielt! Zwei Schwimmer sind wegen eines Schiffes in Lebensgefahr geraten:
Lebensgefährliche Situation für zwei Schwimmer im Rhein in Ludwigshafen am Sonntagnachmittag (24. Juli). Gegen 16:56 Uhr hat ein aufmerksamer Zeuge einen Bade-Unfall auf Höhe der Parkinsel telefonisch bei Feuerwehr und Rettungsdienst gemeldet. Sofort haben sich Einsatzkräfte aus Ludwigshafen und Mannheim zu Wasser, zu Lande und in der Luft auf den Weg zu Rheinkilometer 423 gemacht.
Fluss | Rhein |
Länge | 1.232,7 km |
Quelle | Tavetsch (Schweiz) |
Mündung | Nordsee (Rotterdam/Niederlande) |
Ludwigshafen: Zwei Rhein-Schwimmer in Not – Hubschrauber sucht aus der Luft
Die Feuerwehren Mannheim und Ludwigshafen sind nach dem Notruf mit Fahrzeugen und Booten ausgerückt. Der Rettungshubschrauber Christoph 5 hat die Suchmaßnahmen aus der Luft unterstützt.
Doch was ist genau passiert? Zwei Personen haben im Rhein gebadet. Als ein Schiff die beiden passiert hat, sind sie gefährlich abgetrieben worden und sie haben versucht, ans rettende Ufer zu schwimmen.

Ludwigshafen: Schwimmer retten sich selbst aus Rhein ans Ufer
Letztendlich haben sich beide Personen aus eigener Kraft glücklicherweise unverletzt auf Ludwigshafener Seite ans Ufer retten können.
Im Einsatz waren die Feuerwehr Ludwigshafen mit 20 Einsatzkräften und fünf Fahrzeugen, die Feuerwehr Mannheim mit 20 Einsatzkräften und fünf Fahrzeugen, der Rettungsdienst mit dem Rettungshubschrauber Christoph 5 sowie die Polizei.
Schwimmen im Rhein – Feuerwehr mit flammendem Appell
Und wenn‘s noch so verlockend und erfrischend sein mag: Nicht im Rhein baden gehen! Das Schwimmen im Rhein ist nicht grundsätzlich verboten. Jedoch können Schiffe sogenannte Sogwellen erzeugen, die sogar für trainierte Schwimmer absolute Lebensgefahr bedeuten.
Auch die Strömungsgeschwindigkeit wird häufig durch Schwimmer unterschätzt. Definitiv verboten ist das Baden 100 m oberhalb bis 50 m unterhalb von unter anderem Hafeneinfahrten, Umschlagstellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen und Fähranlagen.
Wer im Rhein schwimmt, sollte auf 50 Meter Abstand zu Schiffen achten
Zu vorbeifahrenden Schiffen muss ein Abstand von 50 Metern eingehalten werden. Die genauen Regeln für den Rhein und den Neckar sind in der Badeverordnung unter www.wsa-rhein.wsv.de zu finden.
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Erst am Freitag (22. Juli) hat ein Bade-Unfall im Rheinauer See in Mannheim ein tödliches Ende genommen. (pol/pek)