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Corona in Ludwigshafen – hier gilt wieder Maskenpflicht

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Von: Peter Kiefer

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Ludwigshafen - Aufgrund steigender Corona-Zahlen verschärft das Rathaus die geltenden Regeln. Was ab 24. Oktober in Verwaltungsgebäuden und städtischen Einrichtungen gilt:

Nachdem das städtische Klinikum bereits seit 24. September die Corona-Regeln wieder massiv verschärft hat, zieht man jetzt auch im Rathaus nach. Heißt: Seit Montag (24. Oktober) gilt in allen Verwaltungsgebäuden in Ludwigshafen wieder die ungeliebte Maskenpflicht.

Corona in Ludwigshafen: Maskenpflicht ab 24. Oktober in Verwaltungsgebäuden

In einer Mitteilung der Stadtverwaltung am Freitag (21. Oktober) heißt es: „Im Zuge der dynamisch zunehmenden Anzahl an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen führt Ludwigshafen die Maskenpflicht für Besucher*innen von Verwaltungsgebäuden ein.“

Und das, obwohl die Chemiestadt aktuell die zweitniedrigste 7-Tage-Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz aufweisen kann: Laut Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin liegt der Wert derzeit bei 386,9. Gegenüber dem Vortag haben sich 108 Personen neu infiziert – insgesamt 64.289 Covid-19-Infizierte seit Frühjahr 2020. (Stand: 21. Oktober, 14:30 Uhr). Seit Beginn der Pandemie sind 463 Menschen an oder mit Corona gestorben.

Nur im Landkreis Germersheim (220,4) ist die Inzidenz noch geringer als in Ludwigshafen. Zum Vergleich: Der Landkreis Alzey-Worms ist trauriger Spitzenreiter im Inzidenz-Ranking mit einer Inzidenz von 1.570,9 – gefolgt von der Stadt Worms mit 1.344,5.

Stadtbibliothek, VHS, Musikschule & Co. – hier herrscht Maskenpflicht in Ludwigshafen

Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt ab 24. Oktober bis auf Weiteres für Kunden in Verwaltungsgebäuden und städtischen Einrichtungen wie beispielsweise den Bürgerbüros, der Stadtbibliothek, der Musikschule, der Volkshochschule, den Seniorentreffs, im Wilhelm-Hack-Museum sowie im Theater im Pfalzbau (jeweils bis zum Sitzplatz bzw. bis ein Sitzplatz eingenommen wird).

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Alle Besucher müssen daher beim Betreten dieser Gebäude und bei Gängen durch diese eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske zu tragen. (PM/pek)

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