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„Nur über meine Leiche“ – Doppelmörder von LU-Oggersheim legt Revision ein

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Von: Peter Kiefer, Katja Becher

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Ludwigshafen - Im Prozess um den Doppelmord in Oggersheim ist das Urteil gegen den geständigen Angeklagten gefallen – Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Er legt Revision ein: 

Update vom 25. Mai: Kurz nach der Urteilsverkündung am Landgericht Frankenthal durch Richterin Mirtha Hütt am Mittwoch (24. Mai) hat Liban M., dessen vermutliches Alter das Gericht mit 30 Jahren angibt, Revision eingelegt. Der Somalier reagierte mithilfe eines Dolmetschers mit den drastischen Worten: „Nur über meine Leiche. Ich lehne ihr Urteil sofort ab und gehe in Revision.“

Hintergrund: Der geständige Doppelmörder von Oggersheim ist aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig und soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Mit diesem formellen Freispruch folgte Richterin Hütt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Wie lange die Unterbringung in der Psychiatrie dauern werde, sei unklar. „Die Erfahrung zeigt, dass es länger dauern kann als eine lebenslange Haftstrafe“, erklärte Hütt.

Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgericht Frankenthal (RLP). Wegen einer tödlichen Messerattacke auf zwei Männer im Oktober 2022 wird der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht.
Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgericht Frankenthal (RLP). Wegen einer tödlichen Messerattacke auf zwei Männer im Oktober 2022 wird der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht. © Uwe Anspach/picture alliance/dpa

Freispruch nach Doppelmord in Oggersheim – Angeklagter (26) ist schuldunfähig

Update vom 24. Mai, 12:08 Uhr: Die 1. Große Strafkammer als Schwurgericht hat den Angeklagten freigesprochen und zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die angeklagten Taten begangen hat. Dabei habe er auch jeweils die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ verwirklicht.

Aufgrund der festgestellten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit sei „seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben“ gewesen. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsbegründung. Daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Mordprozess nach Messerangriff in Ludwigshafen
Der Angeklagte wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht geführt. © Uwe Anspach/dpa

Urteil nach Doppelmord in Oggersheim: Angeklagter (26) ist schuldunfähig und muss in Psychiatrie

Update vom 24. Mai, 10:08 Uhr: Das Urteil ist gefallen! Der Angeklagte Liban M. (26), der zwei Männer (20/35) mit einem langen Messer erstochen und einen 27-Jährigen lebensgefährlich verletzt hat, ist aufgrund einer akuten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig – und muss deshalb nicht ins Gefängnis. Stattdessen kommt der geständige Beschuldigte, der laut Gutachter unter Wahnvorstellungen leidet, dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Auch, weil der Täter eine große Gefahr für die Allgemeinheit sei.

Heute Urteil nach Doppelmord in Oggersheim erwartet: Angeklagter (26) gilt als schuldunfähig

Update vom 24. Mai, 8:29 Uhr: Im Prozess um den Doppelmord und den versuchten Mord im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim wird am Mittwoch (24. Mai) um 9:30 Uhr vor dem Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz) das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie. Der aus Somalia stammende Mann sei schuldunfähig, hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer gesagt.

Auch der Verteidiger des Angeklagten Liban M. hatte in seinem Schlussantrag von einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten gesprochen. Einem Gutachter zufolge leidet der Mann unter paranoider Schizophrenie. Der Angeklagte soll im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim mit einem Küchenmesser zwei Männer auf offener Straße ermordet sowie einen Kunden in einem Geschäft schwer verletzt haben. Zum Prozessauftakt im Februar hatte er die Taten eingeräumt.

Nach Doppelmord in Oggersheim: Angeklagter entschuldigt sich für Bluttat – und soll in Psychiatrie

Update vom 15. Mai, 15:43 Uhr: Im Prozess um zweifachen Mord und versuchten Mord im Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim hatte die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie gefordert. Der aus Somalia stammende Mann sei schuldunfähig, sagte die Staatsanwältin am Montag (15. Mai) vor dem Landgericht Frankenthal (Rheinland-Pfalz). Darüber berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Zwar sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, allerdings gebe es aufgrund der wahnbedingten Vorstellungen des Angeklagten keine niederen Beweggründe, erklärte sie. Einem gerichtlich beauftragten Gutachter zufolge leidet der Mann unter paranoider Schizophrenie.

Auch der Verteidiger des Angeklagten sprach in seinem Plädoyer von einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten. Man stelle alle zwingend erforderlichen Maßnahmen in das Ermessen des Gerichts. Der Angeklagte bat im Schlusswort erstmals die Hinterbliebenen um Entschuldigung.

Nach Doppelmord in Oggersheim: Angeklagter soll in Psychiatrie – noch vor dem Urteil

Update vom 10. Mai, 15:11 Uhr: Vor der geplanten Urteilsverkündung im Mordprozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder (26) von Ludwigshafen-Oggersheim am 24. Mai (9:30 Uhr) am Landgericht Frankenthal hat die Schwurgerichtskammer jetzt entschieden, den geständigen Angeklagten vom Frankenthaler Gefängnis in eine psychiatrische Klinik verlegen zu lassen, wie der SWR berichtet.

Ein Gutachter bescheinigte dem angeklagten Somalier Liban M. eine paranoide Schizophrenie. Heißt: Obwohl er im Prozess keine Reue zeigt, sei er zur Tatzeit am 18. Oktober 2022 schuldunfähig gewesen. Er habe Wahnvorstellungen, fühle sich verfolgt und höre Stimmen. Die Symptome dieser Erkrankung lassen sich laut Ansicht der Staatsanwaltschaft besser in einer Psychiatrie als in einer JVA behandeln. Heilbar ist die Geisteskrankheit jedoch nicht.

Doppelmörder von Oggersheim kippt Psycho-Medikamente ins Waschbecken

Der Messerstecher selbst, der zwei willkürlich ausgesuchte Männer (20/35) mit einem langen Messer tötete, betone laut SWR immer wieder, er sei „nicht verrückt“. Deshalb sträubt er sich auch gegen die Einnahme entsprechender Medikamente gegen Schizophrenie und Psychosen.

Seine schrecklichen Taten habe er bewusst getan. Nicht zuletzt deshalb wird der 26-Jährige als große Gefahr für Mithäftlinge und Personal der JVA Frankenthal eingestuft. Nach einem Schreiben an das Justizministerium Rheinland-Pfalz durch die Gefängnisleitung soll der Somalier weiterhin von den restlichen Gefangenen getrennt bleiben.

Die JVA im pfälzischen Frankenthal.
In der JVA im pfälzischen Frankenthal sitzt der wegen zweifachen Mordes angeklagte Somalier (26) in U-Haft. © LUDWIGSHAFEN24/Peter Kiefer

Doppelmord in Oggersheim: Angeklagter beschreibt seine Bluttat – „Egal ob verletzt oder tot“

Erstmeldung vom 10. Februar: Rund vier Monate nach der Bluttat im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim, bei der zwei Männer getötet und einer schwer verletzt wurde, muss sich ein Mann seit Freitag (10. Februar) wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Dem vermutlich 26 Jahre alten Angeklagten aus Somalia wird vorgeworfen, am 18. Oktober 2022 mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser auf offener Straße die beiden Handwerker Jonas S. (†20) und Sascha K. (†35) getötet zu haben. Im Anschluss soll er in einem Drogeriemarkt in Ludwigshafen einen Kunden schwer verletzt haben.

Doppelmord-Prozess um Bluttat in Ludwigshafen – Angeklagter spricht über die Tat

Zum Prozessauftakt unter starken Sicherheitsvorkehrungen am Landgericht Frankenthal räumt Liban M. seine Taten ein. Es folgen schwierige Stunden für die Angehörigen der beiden Todesopfer und den 27-jährige Mann, der bei der Messer-Attacke in der Drogerie in Oggersheim schwer verletzt wurde. Sie sitzen als Nebenkläger dem Mann gegenüber, dessen Taten laut der Vorsitzenden Richterin Mirtha Hütt „unsägliches Leid und Schmerz“ verursacht hätten.

Mithilfe eines vereidigten Dolmetschers erklärt der Angeklagte, dass er davon überzeugt gewesen sei, dass ein Nachbar ihm seine damalige Lebensgefährtin „wegschnappen“ und ihr und deren Kindern etwas antun habe wollen. Zwei Tage zuvor wurde M. der Wohnung der Frau verwiesen, die Polizei sprach einen Platzverweis und Annäherungsverbot aus.

Bluttat in Oggersheim – Liban M. warf Arm seines Opfers auf Balkon seiner Ex-Freundin

Am Tattag, dem 18. Oktober 2022, sei Liban M. laut eigener Aussage „mit Wut im Bauch“ zum Haus seiner Ex-Freundin in Oggersheim zurückgekehrt und habe nach dem Nachbarn gesucht, um mit diesem zu „kämpfen“. Fast ohne emotionale Regung oder Reue schildert er, wie er in der Nähe seine späteren Opfer traf. Die Maler kreuzten den Weg des mit einem Messer bewaffneten Mannes nur zufällig – doch der 20-Jährige Jonas K. habe laut Liban M. dem Nachbarn ähnlich gesehen, der Freundin und Kinder bedroht haben soll.

„Ich habe das Messer herausgeholt und ohne Vorwarnung zugestochen“, übersetzt der Dolmetscher den Angeklagten. Für ihn habe es sich um eine „kriegerische Auseinandersetzung“ gehandelt. Als sich der zweite Mann, der 35-jährige Sascha K., eingemischt habe, habe auch er „das Messer abbekommen“. Dass er einem der Opfer im Anschluss an die tödlichen Angriffe einen Arm abtrennte und diesen auf den Balkon seiner Ex-Freundin warf, gibt Liban M. ebenfalls zu. Richterin Hütt konfrontiert den Angeklagten damit, dass er dabei noch „Hier ist dein Geschenk“, gerufen haben soll – doch der junge Mann bestreitet, mit diesem Ausruf den Arm gemeint zu haben.

„Bewusst deutsche Männer angegriffen“: Staatsanwaltschaft zeichnet im Mordprozess anderes Bild

Für Liban M. seien seine Opfer alle Teil „einer Familie“ gewesen. Auch beim dritten Mann, den er kurze Zeit später an der Kasse von Rossmann angriff und schwer verletzte, habe er im Kopf gehabt „dass er dazu gehört“. Mehrfach bestätigt der Angeklagte auf Nachfrage auch, dass es ihm bei seinen Opfern egal gewesen sei „ob verletzt oder tot.“ Gestoppt wird die Bluttat von Oggersheim schließlich von der Polizei, die den den Angreifer mit vier Schüssen kampfunfähig macht.

Großes Polizeiaufgebot an einem der Tatorte in Ludwigshafen-Oggersheim, wo ein Mann am 18. Oktober zwei Menschen getötet hat.
Großes Polizeiaufgebot an einem der Tatorte in Ludwigshafen-Oggersheim, wo ein Mann am 18. Oktober zwei Menschen getötet hat. © Frank Rumpenhorst/picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft ist entgegen der Einlassungen des Angeklagten der Überzeugung, dass Liban M. seine Opfer auf „zutiefst verachtenswerter Weise als Subjekt seiner Wut“ missbrauchte. Er habe die Männer angegriffen, obwohl er gewusst habe, dass diese seine frühere Lebensgefährtin gar nicht kannten. „Der Sachverständige teilte nach der Untersuchung mit, dass der Angeschuldigte ihm gesagt habe, aus Wut und Eifersucht bewusst deutsche Männer angegriffen zu haben.“

„So schlimm war es nicht“: Angeklagter spricht über Flucht aus Somalia

Der Angeklagte, der seit 2016 in Neustadt an der Weinstraße lebt, beantwortet im Prozess auch Fragen zu seiner Person. Seine Heimat Somalia habe er 2013 „mit 17 oder 18 Jahren“ verlassen und sei über Malta und Dänemark schließlich 2015 nach Deutschland gekommen. Die Richterin fragt, ob seine Flucht gefährlich gewesen sei, worauf der Angeklagte über seinen Dolmetscher erklärt: „Ehrlich gesagt, so schlimm war es nicht.“ In Deutschland sei er in all den Jahren aber nie wirklich richtig angekommen.

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Ob Liban M. tatsächlich erst 26 Jahre alt ist, bleibt am ersten Prozesstag offen. Immer wieder kommt es bei Jahresangaben des Angeklagten, in dessen Pass der 1. Januar 1997 als Geburtsdatum steht, zu Ungereimtheiten. Der Mann ist laut Gutachter schuldfähig. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Unterbringung in Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll im Mai fallen. (kab/pek/dpa)

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