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Bewaffnete Raubüberfälle – gleich zwei Einsätze in Ludwigshafen

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Von: Marten Kopf

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Ludwigshafen - Gleich zwei beinahe zeitgleiche Raubüberfälle halten die Polizei am Montag in Atem, als mehrere bewaffnete Männer ihr Unwesen treiben – zwei sind noch auf der Flucht.

Zu gleich zwei Einsätzen wegen Überfällen mit Schusswaffen müssen Polizeikräfte am Montagabend (26. September) in Ludwigshafen ausrücken. Gegen 23 Uhr bedrohen im Stadtteil Pfingstweide zwei männliche Jugendliche einen 19-jährigen Mann im Brüsseler Ring unterhalb der Brücke der B9 mit einer Pistole und versuchen, ihm seinen Schmuck zu entreißen, wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz mitteilt.

Raubüberfall auf Bar in Ludwigshafen: Täter verletzt Frau mit Pistolengriff

Als der Fahrer eines vorbeifahrenden weißen Geländewagens zu Hilfe eilt, flüchten die beiden Männer mit einem Fahrrad in unbekannte Richtung. Zu dem Überfall in Pfingstweide bittet die Polizei Zeugen, insbesondere den bis dato unbekannten Pkw-Fahrer, sich telefonisch unter 0621/963-2222 oder per E-Mail an piludwigshafen2@polizei.rlp.de zu melden.

Etwa zur selben Zeit betritt ein 26-Jähriger mit einer Schusswaffe eine Bar in der Bürgermeister-Kutterer-Straße, fordert Bargeld, schlägt einer Angestellten mit der Hand ins Gesicht, die ihm daraufhin einen niedrigen dreistelligen Geldbetrag aushändigt. Einer daneben sitzenden Frau schlägt er mit dem Griff der Schusswaffe auf den Kopf. Zwar kann der Täter im Anschluss zunächst flüchten, wird aber im Nachhinein in der Nähe der Bar von Polizeibeamten gestellt. Der 26-Jährige muss sich nun wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten.

Ludwigshafen: Immer mehr Vorfälle mit Schusswaffen

Tatsächlich muss die Polizei im Stadtgebiet häufiger wegen echter – oder vermeintlicher – Schusswaffeneinsätze ausrücken. Am vergangenen Freitag (23. September) etwa schlagen Passanten in der Innenstadt Alarm, als ein 18-Jähriger am Berliner Platz in Ludwigshafen-Mitte mit einer Pistole hantiert.

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Zwar stellt sich die Waffe „nur“ als Softair-Pistole heraus, trotz allem ist das Führen einer solchen „Anscheinswaffe“ in der Öffentlichkeit verboten. (mko/pol)

 

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