Stadt Ludwigshafen warnt vor Silvester-Feuerwerk – diese Regeln gelten
Ludwigshafen - Beim Abbrennen bzw. Abschießen von Silvester-Feuerwerk gelten laut Stadtverwaltung strenge Regeln! Was speziell bei Schreckschuss- und Signalwaffen zu beachten ist:
Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Somit fiebern wieder zehntausende Hobby-Feuerwerker ihrem persönlichen Highlight des Jahres entgegen. Heißt: Es wird nach den Corona-Einschränkungen der letzten Jahre wieder so richtig laut – auch und speziell in Ludwigshafen. Doch vieles ist schlichtweg verboten, weil sehr gefährlich!
Was an Silvester in Ludwigshafen verboten ist
Deshalb weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung bezüglich des üblichen Abbrennens beziehungsweise Abschießens von Silvester-Feuerwerk auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften hin. Apropos Silvester: So ändert Verkehrs-Riese rnv in Ludwigshafen die Fahrpläne in der Neujahrsnacht.
Zwar ist nach dem Waffengesetz der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- sowie Signalwaffen mit Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) für Volljährige nach wie vor erlaubnisfrei, jedoch ist das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum zulässig.

Silvester-Feuerwerk in Ludwigshafen: Schreckschusswaffen nur in „befriedetem Besitztun“ erlaubt
Befriedetes Besitztum kann zum Beispiel das eigene umzäunte Grundstück oder auch ein fremdes umzäuntes Grundstück sein. Aber nur, wenn die dortigen Eigentümer des Geländes dem Verschießen der Silvestermunition im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt haben.
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Erst am 1. Weihnachtstag (25. Dezember) hatte eine brisante Situation mit einer Schusswaffe die Polizei in der Bismarckstraße in Atem gehalten, als ein betrunkener Mann (24) in Ludwigshafen mehrere Personen mit einer Pistole bedrohte. Immer wieder ruft er dabei: „Soll ich abdrücken?“ (pek mit PM)