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Verurteilter Mörder (19) bleibt in U-Haft – OLG schmettert erneut Haftbeschwerde ab

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Von: Daniel Hagen

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Ludwigshafen - Eine Jugendliche (17) wird am Willersinnweiher getötet. Der verurteilte Mörder (19) sitzt nach überraschender Freilassung wieder. Jetzt wurde seine Haftbeschwerde abgewiesen:

Update vom 1. Dezember, 7:21 Uhr: Der verurteilte Mörder Lukas V. (19) bleibt in U-Haft! Die Haftbeschwerde des wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilten 19-Jährigen ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat seinen Antrag am Mittwoch (30. November) als unbegründet zurückgewiesen. Der Heranwachsende muss weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Aufgrund seines Verhaltens nach seiner Haftentlassung im Oktober besteht nach Ansicht des Gerichts Wiederholungsgefahr. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit neuer Gewaltanwendung „und bei Eskalation der Situation erneut eine Gefahr für Leib und Leben“, erklärten die Richter.

Kommt verurteilter Mädchen-Mörder (19) schon wieder frei? Gericht prüft neue Haftbeschwerde

Update vom 24. November: Kommt der (noch nicht rechtskräftig) verurteilte Mörder Lukas V. (19) etwa erneut aus seiner U-Haft auf freien Fuß? Fakt ist: Sein Anwalt hat erneut Haftbeschwerde eingelegt, worüber das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zu entscheiden hat. Dies wird jedoch wohl frühestens am Freitag (25. November) der Fall sein. Aktuell laufen noch Fristen zur Stellungnahme von Beteiligten, wie die dpa berichtet.

Hintergrund: Nach seiner für viele Menschen skandalösen Freilassung nach erfolgreicher erster Haftbeschwerde am 6. Oktober, wanderte der 19-Jährige am 12. November erneut in U-Haft, wo er bereits 2,5 Jahre abgesessen hat. Begründet wurde die neuerliche Festnahme mit „Wiederholungsgefahr“ des Sexualstraftäters, der laut zuständiger Staatsanwaltschaft Frankenthal in einem Internetchat sexuelle Gewaltphantasien gegenüber einer jungen Frau (20) geäußert hat. Gegen die Befürchtung, V. könne ihr etwas antun, legte sein Verteidiger Beschwerde ein.

Eingang des Land- und Amtsgerichts in Frankenthal (Archivbild).
Das Landgericht Frankenthal. (Symbolfoto) © dpa/Uwe Anspach

Nach überraschender Freilassung: Verurteilter Mörder (19) wieder in U-Haft

Update vom 14. November: Jetzt sitzt er doch wieder! Nach dem Mord an einer 17-Jährigen Jugendlichen im März 2020 und seiner Verurteilung ist ein 19-jähriger Mörder nach seiner überraschenden Entlassung aus der U-Haft wieder im Gefängnis. Nach einer Haftbeschwerde war der Teenager im Oktober wieder auf freien Fuß entlassen worden, was bundesweit für Fassungslosigkeit und harte Kritik gesorgt hat. Selbst der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) sprach von einer „verstörenden Wirkung“ in der Öffentlichkeit.

Nach umfangreichen und intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kripo Ludwigshafen haben sich jetzt aber „konkrete neue Tatsachen“ ergeben, die eine Wiederholungsgefahr betreffend eines weiteren Opfers begründen. Deshalb jetzt der erneute Haftbefehl beim Landgericht Frankenthal gegen den 19-Jährigen, der noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Nach seiner Vorführung beim Bereitschaftsrichter am Samstag (12. November) sitzt er jetzt wieder in U-Haft in einer Jugendstrafanstalt.

Kurz nach Urteil: Mutmaßlicher Mörder (19) und Vergewaltiger aus Haft entlassen

Erstmeldung vom 6. Oktober: Anfang August ist am Landgericht Frankenthal ein 19-Jähriger zu einer Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass er im März 2020 eine 17-jährige Frau am Willersinnweiher in Ludwigshafen erst vergewaltigt und anschließend erwürgt haben soll. Hinzu kommt der sexuelle Missbrauch von Kindern in drei Fällen. Doch jetzt befindet sich der junge Mann nach einer Haftbeschwerde wieder auf freiem Fuß.

Kurz nach dem Urteil: Mutmaßlicher Mörder und Vergewaltiger aus Ludwigshafen auf freiem Fuß

Obwohl die schreckliche Tat bereits über zwei Jahre her ist, ist das Urteil erst vor kurzem gefallen. Dabei hat der Prozess schon im September 2020 begonnen. Nach dem Urteil legen beide Seiten Revision ein, weshalb dieses noch nicht rechtskräftig ist. Die Verteidigung hat zudem noch eine Haftbeschwerde gestellt – und bekommt Recht.

Der 1. Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken hat daher am Donnerstag (6. Oktober) den Haftbefehl aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet. Der Grund dafür ist eine „nicht ausreichende Termindichte“, wie das Oberlandesgericht schreibt. Es wird beanstandet, dass der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Anspruch auf ein schnelles Urteil in diesem Fall nicht gegeben ist.

Mutmaßlicher Mörder aus Ludwigshafen zu lange in Untersuchungshaft

So soll die Zeit in Untersuchungshaft eigentlich durch eine vorausschauende Planung bei umfangreichen Verhandlungen so kurz wie möglich gehalten werden. Im Falle des bei der Tat 17-Jährigen hat es in 22 Monaten jedoch nur 57 Verhandlungstage gegeben, bei denen an 20 auch nur weniger als zwei Stunden verhandelt worden ist. Laut dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist dadurch eine Verzögerung von knapp sechs Monaten (26 Wochen) entstanden!

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Dieser Zeitraum sei ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz und nicht hinnehmbar. Rechtsanwalt Alexander Klein erklärt dem Mannheimer Morgen sogar, dass es sich um die „längste Untersuchungshaft“ handelt, die es in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gegeben hat. Ein Freispruch ist das allerdings nicht. Sobald ein neues Urteil fällt oder beide Parteien ihre Revision zurückziehen, kommt der 19-Jährige wieder zurück ins Gefängnis. (dh/pek)

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