1. Ludwigshafen24
  2. Ludwigshafen

Klinikum Ludwigshafen verschärft Corona-Regeln – was jetzt bei Testpflicht und Masken gilt

Erstellt:

Von: Peter Kiefer

Kommentare

Ludwigshafen - Wer Angehörige oder Freunde im städtischen Klinikum besuchen will, muss die verschärften Corona-Regeln beachten! Was in dem Krankenhaus ab sofort gilt:

Im Kampf gegen das hartnäckige Coronavirus werden die Regeln wieder verschärft! Denn aus dem neuen Infektionsschutzgesetz ergeben sich bundesweit aktualisierte Vorgaben, die unter anderem die Besucherregelungen für Krankenhäuser verschärfen. So auch im städtischen Klinikum Ludwigshafen.

Keine Patientenbesuche ohne negativen Corona-Test und FFP2-Maske

Deshalb treten diese Regeln seit Samstag (24. September) im Klinikum in Kraft treten. Heißt: Ab sofort sind Begleitpersonen und Besucher nur noch mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis und einer FFP2 Maske zutrittsberechtigt.

Insbesondere kranke und immungeschwächte Personen - wie sie als Patienten in Krankenhäusern mehrheitlich vorkommen - sollen durch die neue Gesetzesvorgabe in der bevorstehenden Wintersaison wieder besser vor einer Covid-Infektion geschützt sein. Seit dem 21. September wird auch im Impfzentrum im Pfalzbau der angepasste Impfstoff von BioNTech gegen die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 gespritzt.

Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen.
Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen. © Christian Buck/Klinikum LU

Klinikum Ludwigshafen verschärft Corona-Regeln

Wer selbst unter Erkältungssymptomen leidet, sollte ein Krankenhaus als Besucher oder Begleitperson ganz meiden, alle anderen ab einem Alter von sechs Jahren müssen ab Samstag wieder ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle bei sich tragen, wenn sie das Klinikum betreten möchten.

Für alle gilt zudem das Tragen einer FFP2 Maske in sämtlichen Räumlichkeiten des Klinikums als verpflichtend. Weiterhin gültig bleibt die Regelung, dass pro Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet ist.

Testpflicht bei Patientenbesuchen im Klinikum LU – diese Ausnahmen gibt es

Ausnahmen von den Besucherregelungen kann das Haus nach Abwägung der Risiken in besonderen Härtefällen machen, so zum Beispiel beim Begleiten an Demenz erkrankter Angehöriger, beim Besuch im Sterbefall oder bei der Begleitung von Schwangeren zur Geburt.

Übrigens: Unser LUDWIGSHAFEN24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert.

Eine Testmöglichkeit für Besucher vor Ort besteht im Klinikum nicht, das negative Testergebnis muss mitgebracht werden. Stationäre Patienten werden weiterhin durch das Klinikum getestet und müssen keinen Test extern vorab durchführen. (PM/pek)

Auch interessant

Kommentare