1. Ludwigshafen24
  2. Ludwigshafen

„Keine Seltenheit mehr“: Kreisverwaltung gibt nach Hacker-Attacke wichtige Tipps

Erstellt:

Von: Madlen Trefzer

Kommentare

Ludwigshafen - Nach einem Hacker-Angriff auf die Kreisverwaltung kann Sicherheit personenbezogener Daten nicht mehr gewährleistet werden. Das solltest Du tun, um Deine Daten zu schützen:

Wie die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises bereits informiert hat, sind durch einen Hackerangriff Daten entwendet und von Straftätern im Darknet veröffentlicht worden. „Die Kreisverwaltung hat keinerlei Einfluss darauf, was mit den gestohlenen Daten missbräuchlich passieren kann“, heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses Ludwigshafen. Wir verraten, was Du tun kannst, um Deine Daten zu schützen.

Schutz der Personenbezogenen Daten kann nicht mehr gewährleistet werden

Die Kreisverwaltung geht aktuell davon aus, dass der Schutz der personenbezogenen Daten nicht so gewährleistet werden könne, wie dies gewünscht ist. Nach den Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes veröffentlicht die Kreisverwaltung eine öffentliche Bekanntmachung in acht Sprachen. Betroffene Personen sollen so über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert werden.

Dabei bezieht sich die Kreisverwaltung auf den §§ 54 ff des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) Rheinland-Pfalz bzw. Art. 33 ff der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Diese Veröffentlichung ist in den Amtsblättern und der Homepage der Kreisverwaltung einsehbar. Da nicht sichergestellt werden kann, dass die veröffentlichten Daten von Dritten genutzt werden, bittet die Kreisverwaltung folgende Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schutz der Daten zu gewährleisten:

Hintergründe zum Hackerangriff auf die Kreisverwaltung im Oktober

Nach dem Hacker-Angriff auf die Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz im Oktober ermitteln die Spezialisten des Landeskriminalamtes (LKA) RLP nach den Tätern. Zudem wird laut einer Mitteilung des LKA konzentriert daran gearbeitet, das Datenleck zu finden sowie Einsicht in die ins Darknet gelangten Daten zu gewinnen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die entwendeten Daten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten, zum Beispiel für die Energie-, Wasser- oder Stromversorgung.

„So etwas ist mittlerweile keine Seltenheit mehr“, berichtete der Sprecher der Kreisverwaltung. Er könne sich jedoch nicht daran erinnern, dass zuvor schon einmal eine ganze Kreisverwaltung lahmgelegt worden sei. Im vergangenen Jahr waren bei der Landeszentralstelle Cybercrime über 1.000 Verfahren eingegangen. Übrigens: Unser LUDWIGSHAFEN24-Newsletter informiert Dich regelmäßig über alles Wichtige, was in Deiner Stadt und Region passiert. (mad)

Auch interessant

Kommentare