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Brutaler Doppelmord in Ludwigshafen – BGH bestätigt Urteil gegen Mittäterin

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Von: Peter Kiefer

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Ludwigshafen - Nach dem brutalen Doppelmord an zwei Geschäftsleuten 2016 und 2017 ist das harte Urteil gegen eine der drei Angeklagten jetzt rechtskräftig. Der BGH wies die Revision ab:

Die beiden Morde an zwei Geschäftsleuten haben Ende 2016 und Anfang 2017 nicht nur die Menschen in Ludwigshafen schockiert! Eine der drei Beteiligten ist am 19. April 2021 dafür vom Landgericht Frankenthal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden – samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ohne Chance auf Entlassung nach 15 Jahren. Dagegen hat die Verurteilte jedoch Revision eingelegt. Doch die hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt abgeschmettert.

Nach Doppelmord an Geschäftsmännern – Knallhart-Urteil gültig

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Baden-Württemberg) hat die Revision der Angeklagten gegen dieses 2. Urteil des Landgerichts Frankenthal (Az. 2 Ks 5326 Js 40570/16 (2)) überwiegend verworfen. Die Frau (45) war wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit schwerem Raub sowie wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschraub mit Todesfolge und mit räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts hat die Angeklagte Ende 2016 und Anfang 2017 zwei Geschäftsleute in Ludwigshafen in einen Hinterhalt gelockt. Die beiden Mittäter der Angeklagten brachten dort die Opfer in ihre Gewalt, forderten Lösegeld und erdrosselten sie schließlich, um die Vortat zu verdecken.

Die Angeklagte, der das Tötungsvorhaben ihrer Mittäter bei der ersten Entführung noch nicht bekannt war, beteiligte sich auch an der zweiten Entführung. Und das, obwohl sie wusste, dass auch dieses Opfer getötet werden. 

Türkischer Unternehmer trotz Zahlung von 975.000 Euro Lösegeld getötet

Die beiden Männer (40/51) und die Frau sollen im November 2016 einen 64-jährigen Geschäftsmann aus Brühl entführt haben. Die Leiche des Mannes ist später auf einem Feldweg am Ludwigshafener Willersinn-Freibad gefunden – erdrosselt! 

Im Januar 2017 soll das Trio dann den angesehenen türkischen Unternehmer Ismail Torun (†49) entführt und erdrosselt haben. Und das, obwohl ein Bekannter des Entführten dem Entführer-Trio rund eine Million Euro ausgehändigt hatte. Man fand Toruns Leiche in einem Wald bei Bad Dürkheim, nachdem er zuvor mit einem Kabelbinder zu Tode stranguliert wurde.

BGH hatte 1. Urteil zunächst teilweise aufgehoben

Die 2. Hauptverhandlung war nötig geworden, weil der Bundesgerichtshof am 26. März 2020 das 1. Urteil des Landgerichts Frankenthal teilweise aufgehoben hatte, weil ein gemeinsamer Tatplan der Angeklagten mit den beiden Mittätern hinsichtlich der Tötung des zweiten Entführungsopfers nicht festgestellt war. 

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Die Überprüfung des 2. Urteils hat nun keine Rechtsfehler im Schuld- und Strafausspruch zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Bundesgerichtshof hat lediglich die erneute Einziehung eines Handys als Tatmittel entfallen lassen, weil dieses bereits im ersten Rechtsgang rechtskräftig eingezogen wurde. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal gegen die Angeklagte ist damit insgesamt rechtskräftig. (pek mit PM)

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