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„Sollte entkriminalisiert werden“ – Stadt Ludwigshafen befürwortet Cannabis-Legalisierung

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Von: Sarah Isele

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Ludwigshafen - Seit vielen Jahren ist es ein umstrittenes Thema: die Cannabis-Legalisierung. Nun soll es zu Genusszwecken endlich so weit sein. Was die Sozialdezernentin der Stadt dazu sagt:

Da sich bisher die Menschen ihr Gras nur auf dem Schwarzmarkt besorgen können, ist die Dunkelziffer der Cannabis-Konsumenten sehr hoch. Nun soll durch einen Antrag von Karl Lauterbach der Konsum der Droge zu Genusszwecken bis zu einem bestimmten Grenzwert legalisiert werden. Auf Nachfrage von LUDWIGSHAFEN24 gibt die Sozialdezernentin der Stadt Ludwigshafen, Beate Steeg, ein Statement zum Thema ab.

Cannabis-Legalisierung: Das Eckpunktepapier und wann es losgehen soll

Aktuell gilt noch: Wer im Besitz von Cannabis ist und damit erwischt wird, muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet zwar nicht den Konsum von Gras, jedoch sind Besitz, Handel und Anbau strafbar. Eine gute Nachricht für alle Konsumenten ist, dass die Droge bald nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden soll. Der Besitz bis zu einer Menge von 20 bis 30 Gramm könnte ab 2024 legal sein. Viele Menschen kämpfen schon lange dafür, zuletzt etwa wurde diesen Mai in Heidelberg für die Legalisierung von Cannabis marschiert.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für genau dieses Vorhaben ein Eckpunktepapier erstellt. Damit setzt er ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung um. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass für Erwachsene ab 18 Jahren der Erwerb und Besitz „bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum“ straffrei sein soll.

Cannabis-Legalisierung: Statement der Sozialdezernentin der Stadt Ludwigshafen

Der private Anbau wird im begrenzten Umfang erlaubt. Auch werden Produktion, Lieferung und der Vertrieb der Droge innerhalb eines staatlich lizenzierten Rahmens zugelassen. Der Handel von Cannabis ohne eine Lizenz bleibt weiterhin strafbar. Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden – hierbei soll besonderes Augenmerk auf Jugendliche gelegt werden. Auch ist eine Datenerhebung zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe geplant.

Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden – auch wiederum mit besonderem Blick auf den Jugendschutz. Besonders im Hinblick auf Corona scheint Cannabis eine besondere Wirkung haben. Laut einer US-Studie schützt der Konsum von Hanf sogar vor einer Infektion. Auf Anfrage an die Stadt Ludwigshafen antwortet die Sozialdezernentin Beate Steeg mit einem ausführlichen Statement bezüglich der Cannabis-Legalisierung.

Meinung der Sozialdezernentin: „Cannabis sollte entkriminalisiert werden“

Aus ihrer Sicht ist die Legalisierung des Genussmittels vorrangig dazu da, den Schwarzmarkt auszutrocknen „sowie Konsument*innen vor eventuellen gesundheitlichen Schäden zu bewahren, die ihnen unter Umständen beim Konsumieren von nicht-reinen Produkten (Beimischung gesundheitsschädigender Substanzen) des Schwarzmarkts drohen könnten“.

Beate Steeg schließt sich in ihrem Statement der fachlichen Sicht der Abteilung Drogenhilfe an: „Cannabis sollte entkriminalisiert werden, weil dadurch unter anderem Gesundheitsgefahren für die Nutzer*innen reduziert werden können“. Auch können dadurch Beratungsstellen Konsumierende diskriminierungsfrei und leichter erreichen. Da nach Alkoholkonsumenten Cannabiskonsumenten die zweitgrößte Gruppe sind, die in Beratungsstellen vorsprechen und Hilfe benötigen, ist dies wichtig.

Cannabis-Legalisierung: wichtige Punkte, die es zu beachten gilt

Laut der Sozialdezernentin müssen für den Verkauf klare und strikte Auflagen definiert werden: „Der Jugendschutz [muss] absolute Priorität haben, eine Abgabe sollte ausschließlich an Erwachsene erfolgen – so wie es das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums vorsieht“. Eine Obergrenze des THC-Gehalts bei Abgabe von Genusscannabis halten sie und die Drogenhilfe für sinnvoll, wobei die THC-Obergrenze für Heranwachsende (18-21-Jährige) deutlich geringer sein soll.

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Die geringere Obergrenze bei Heranwachsenden soll, aus Sicht von Beate Steeg, das Risiko von cannabisbedingten Gehirnschädigungen bei Heranwachsenden verringern. „Darüber hinaus benötigen Konsument*innen von Genusscannabis – ähnlich wie beim Erwerb von Alkohol-haltigen Produkten – differenzierte Verbraucherinformationen (beispielsweise Höhe von THC- oder CBD-Gehalt)“, sagt die Sozialdezernentin.

Cannabis-Legalisierung: Angebote sollen frühzeitig ausgebaut werden

Auch sollen Aufklärungs-, Präventions- und Interventionsangebote frühzeitig und konsequent ausgebaut werden. Darum sei eine deutliche personelle und finanzielle Aufstockung der Präventionsstellen dringend erforderlich. Ebenfalls erachtet die Sozialdezernentin es als sinnvoll, dass die gesellschaftlichen Auswirkungen der kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Genusscannabis – vor allem hinsichtlich des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzgesetzes – nach vier Jahren evaluiert werden soll. (rah)

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