Kein erfundenes Geburtsdatum im Ausweis: Mann aus Ludwigshafen scheitert vor Gericht
Ein Urteil aus Koblenz klingt wie ein Betrug, hat aber einen ernsten Hintergrund. Denn ein Mann aus Ludwigshafen hat kein Geburtsdatum – und darf auch keines erfinden.
Geburtstage gehören für viele Menschen zu den schönsten Tagen ihres Lebens. Er wird mit Freunden und Familie gefeiert, man bekommt Geschenke und wird ganz besonders behandelt. Doch es gibt Menschen, die haben keinen Geburtstag – im wahrsten Sinne des Wortes. So wie ein Mann aus Ludwigshafen, der gebürtig aus Algerien kommt. Weil bei seiner Geburt gerade Krieg herrscht, ist das genaue Datum bis heute unbekannt. Jetzt ist er vor Gericht gescheitert.
Mann aus Ludwigshafen hat kein Geburtsdatum – und scheitert vor Gericht
Wer seinen Geburtstag nicht kennt, darf sich kein erfundenes Geburtsdatum in den Personal- und Reisepass eintragen lassen. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (7 A 10318/22.OVG) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Der Kläger ist ein Mann, der 1957 in Algerien geboren worden ist – also mitten im Unabhängigkeitskrieg, der von 1954 bis 1962 in dem nordafrikanischen Land tobte.
Der heute in Ludwigshafen wohnende Mann besitzt nur einen Auszug aus einem algerischen Geburtenregister mit seinem Geburtsjahr. In seinem deutschen Personal- und Reiseausweis ist somit als Geburtsdatum einfach „XX.XX.1957“ eingetragen. In einem solchen Fall sieht eine EU-Verordnung vor, dass die Tage auf diese Art eingetragen werden müssen. Sobald der Ludwigshafener aber seine Geburtsdaten online angeben muss – zum Beispiel für Reisen, Vertragsabschlüsse oder beim Finanzamt – habe er immer wieder Nachteile.
Stadt Ludwigshafen lehnt erfundenes Geburtsdatum ab
Dennoch lehnt die Stadt Ludwigshafen seinen Antrag auf neue Pässe mit einem fiktiven Geburtstag ab. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gibt dem Mann zwar anschließend recht und bringt beispielsweise den 1. Januar 1957 ins Spiel, mit der Entscheidung des OVG ist das alte Urteil aber hinfällig. Demnach gibt es grundsätzlich nur einen Anspruch auf Eintragung richtiger Daten in Pässen. Das solle auch dem Schutz vor Fälschungen und Identitätsbetrug dienen.
Zwar hat der Kläger laut dem OVG tatsächlich Beeinträchtigungen. Doch diese seien noch zumutbar. Beispielsweise könne eine Steuererklärung in Deutschland auch noch in Papierform abgeben werden – ohne digitale Registrierung mit dem Geburtsdatum. Diese gerichtliche Entscheidung mag manchen überraschen. genauso überraschend ist das Urteil, dass man bei einem Hundebiss nicht unbedingt mitschuldig ist, auch wenn man das Tier vorher gestreichelt hat. (dh mit dpa)