Mindestlohn soll im Oktober auf 12 Euro steigen – wie hoch ist die Verdienstgrenze von Minijobs?

Der Stundenlohn beeinflusst, wie viele Stunden man als Minijobber im Monat arbeiten darf. Bislang gilt die 450-Euro-Grenze.
Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro je Stunde. Zum 1. Juli gibt es eine turnusgemäße Erhöhung auf 10,45 Euro. Nach dem von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Oktober zudem auf zwölf Euro steigen. Auch die sogenannten Minijobs* (bis 450 Euro) sind davon betroffen.
Wie faz.net berichtete, sieht der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP eigentlich vor, die Verdienstgrenze von Minijobs künftig an die Höhe des Mindestlohns zu koppeln. Doch von diesem Projekt, das auf Drängen der FDP vereinbart worden war, finde sich im Gesetzentwurf des Arbeitsministers nichts, wie es in dem Bericht der F.A.Z. vom 25. Januar weiter heißt.
Wie hoch ist der Stundenlohn bei einem Minijob?
In Sachen Minijob-Reform dürfte in der Politik an der Stelle also wohl noch weiter debattiert werden. Während die Höchstarbeitszeit im Minijob, wie die F.A.Z. vorrechnet, mit dem derzeitigen Mindestlohn von 9,82 Euro noch 10,5 Stunden je Woche beträgt, sind es mit 12 Euro Mindestlohn nur noch 8,6 Stunden. Der Koalitionsvertrag sieht unterdessen vor, „dass im Minijob immer 10 Stunden Arbeit möglich sein sollen“, wie faz.net schreibt; „bei 12 Euro Mindestlohn müsste die Grenze damit auf 520 statt 450 Euro steigen.“
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Ab wann wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig?
Bislang darf bei einer geringfügigen Beschäftigung weiterhin nur ein Verdienst von höchstens 450 Euro monatlich erreicht werden. Der Stundenlohn beeinflusst dabei, wie viele Stunden ein Minijobber im Monat arbeiten darf. Wer beispielsweise 11 Euro pro Stunde verdient, darf maximal 40 Stunden im Monat arbeiten, um die 450 Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Solle die Beschäftigung weiterhin als 450-Euro-Minijob fortgeführt werden, müsse die Arbeitszeit „ab dem Jahreswechsel neu kalkuliert werden, um unter dem Verdienstdeckel zu bleiben“, hatte die Verbraucherzentrale NRW im November auf ihrer Homepage mit Blick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2022 informiert. „Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.“ (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.