„Einziges Gebäude weit und breit“: Land beharrt auf Gefängnis im Faulen Pelz
Heidelberg - Im Streit um das Ex-Gefängnis „Fauler Pelz“ läuft es zunehmend auf einen Rechtsstreit hinaus. Das Land sieht keine Alternative für den Maßregelvollzug suchtkranker Straftäter.
Ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Heidelberg und dem Land wird immer wahrscheinlicher. Denn das Sozialministerium will am Maßregelvollzug im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ festhalten. Wenn man nicht wolle, dass verurteilte Straftäter freigelassen werden müssen, sei das denkmalgeschützte Gebäude „die einzige Lösung“, die dringend benötigten Plätze zu schaffen, erklärt Ministerialdirektorin Leonie Dirks.
Stadt | Heidelberg (Baden-Württemberg) |
Einwohnerzahl | 158.741 (31. Dez. 2020) |
Fläche | 108,8 km² |
Oberbürgermeister | Prof. Dr. Eckart Würzner (parteilos) |
Maßregelvollzug im „Faulen Pelz“ für Land „einzige Option“
Aktuell warten rund 100 Straftäter auf Überführung in den Maßregelvollzug, sagt Dirks am Mittwoch (23. März) im Sozialausschuss des Stuttgarter Landtags. Da es in den Entzugskliniken des Landes an Therapieplätzen für suchtkranke Straftäter mangelt, mussten dieses Jahr bereits sieben Menschen entlassen werden. 2021 waren es fast 30. „Der Faule Pelz ist die einzige Option, um kurzfristig ausreichend Plätze zu schaffen“, bekräftigt Amtschefin Dirks.
In einem Schreiben an die Heidelberger Stadträte weist Dirks erneut auf die Notlage des Landes hin. Im Maßregelvollzug bestehe weiter „hoher Handlungsdruck, da Gerichte dringend Unterzubringende aus der Organisationshaft entlassen“, heißt es in dem Brief, der dieser Redaktion vorliegt. Mobile Unterbringungslösungen an den Zentren für Psychiatrie (ZfP) seien „komplett ausgereizt“.

Maßregelvollzug in Baden-Württemberg an „Grenzen“ angelangt
Seit 2017 wurden an den Standorten die Kapazitäten im Maßregelvollzug von 1.000 auf 1.300 Plätze ausgebaut, berichtet Ministerialrätin Christina Rebmann in der Ausschusssitzung. Dennoch sei man jetzt „an der Grenze des therapeutisch Machbaren und rechtlich Zulässigen angelangt“, ergänzt Dr. Udo Frank. Man könne „nicht genug betonen, wie dramatisch die Lage ist“, so der Leiter des Zentralbereich Maßregelvollzug an den ZfP Südwürttemberg.
„Unzählige Gebäude“ im Land seien auf ihre Eignung geprüft worden, sagt Frank. „Der Faule Pelz ist das einzige Gebäude weit und breit“, das über die „bauliche Sicherungsstandards“ verfügt und „in absehbarer Zeit reaktivierbar“ ist. Im Heidelberger Ex-Knast sollen suchtkranke Straftäter den ersten Teil ihrer Therapie durchlaufen, ehe sie nach drei bis sechs Monaten an andere Standorte verlegt werden.
Sozialministerium will „Faulen Pelz“ als „Clearingstelle“ nutzen
Als Entzugsklinik soll der „Faule Pelz“ eine „Clearingfunktion“ haben. Was das konkret bedeutet, erläutert Matthias Wagner, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie im ZfP Calw: „Dort findet die erste Diagnostik von Patienten statt, die aus der JVA kommen.“
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Im „Clearing“ werde festgestellt, ob der Patient überhaupt suchtkrank und therapierbar sei. „Dafür ist der Faule Pelz grundsätzlich geeignet“, sagt Wagner. Lockerungen wie Freigänge sind in Heidelberg nicht geplant. „Freiheiten müssen sich Patienten im Lauf der zweijährigen Therapie erst erarbeiten“, erklärt Wagner.
Land will „Faulen Pelz“ interimsweise für Maßregelvollzug nutzen
Mittel- bis langfristig werde man an anderen Standorten 287 Plätze für den Maßregelvollzug schaffen, versichert Ministerialdirektorin Dirks. In Calw und Wiesloch werden 50 Millionen Euro investieren und 100 neue Plätze geschaffen, die aber erst Ende 2023 zur Verfügung stehen. In Emmendingen sei ein Erweiterungsbau in Planung. Zudem wolle man langfristig für den Maßregelvollzug zwei neue Standorte etablieren.
Bis dahin müsse den „Faulen Pelz“ interimsweise nutzen, als „Notmaßnahme“. Ende Juni 2025 werde man das denkmalgeschützte Gebäude wieder zurückgeben. Das wolle man auch vertraglich versichern, heißt es aus Stuttgart. Rund 11 Millionen Euro will das Sozialministerium in die Instandsetzung des Ex-Knast investieren. Davon könne aus Landessicht auch die Uni profitieren, die im „Faulen Pelz“ Forschungs- und Arbeitsplätze schaffen will.
„Fauler Pelz“: Land will Stadt Heidelberg als Baubehörde notfalls entmachten
Die Stadt Heidelberg hält an ihrem Widerstand gegen das Landesvorhaben fest. Der „Faule Pelz“ sei für den Maßregelvollzug „ungeeignet“, betont Oberbürgermeister Eckart Würzner. Zudem müsse das Land angesichts des hohen Investitionsvolumens einen Bauantrag für die Arbeiten am und im „Faulen Pelz“ stellen.
Derweil prüft das Sozialministerium „alle Handlungsoptionen“, wie Dirks es im Sozialausschuss ausdrückt. Im Schreiben an die Gemeinderäte formuliert Dirks: „Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind bauliche Anlagen mit einer besonderen öffentlichen Zweckbestimmung, weshalb weitere zeitliche Verzögerungen im Hinblick auf die Nutzung des „Faulen Pelzes“ für den Maßregelvollzug im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung nicht hinnehmbar sind.“
Zu den erwogenen Handlungsoptionen zählt auch § 37 aus dem Baugesetzbuch. Sollte die Heidelberg im Streit um den „Faulen Pelz“ nicht einlenken, will man die Stadt baurechtlich entmachten. Ohne Einvernehmen mit der Kommune entscheidet laut Baugesetzbuch „die nächsthöhere Verwaltungsbehörde“. In diesem Fall also das Regierungspräsidium.
Opposition ruft zum Dialog auf
Die Landtags-Opposition ruft indes zum Dialog auf. Der Mangel an Plätzen im Maßregelvollzug sei nicht „als Naturkatastrophe vom Himmel gefallen“, sondern „ein hausgemachtes Problem, dass man nicht mit Zwang gegen die Kommunen durchsetzen“ könne, kritisiert Florian Wahl (SPD).
Statt einer schnellen Lösung befürchtet Jochen Haußmann (FDP/DVP) derweil einen jahrelangen Rechtsstreit. Mit Blick auf eine „einvernehmliche Lösung“ soll Sozialminister Lucha den „sofortigen Dialog“ mit der Stadt Heidelberg suchen, fordern SPD und FDP/DVP in einem Antrag. Den Antrag lehnt der Sozialausschuss allerdings mehrheitlich ab. Die Zeichen stehen also weiter auf Konfrontation. (rmx)