Die Regelungen für Krankenhäuser im Einzelnen:
- Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor eine Besucherin / ein Besucher pro Tag abhängig von der der Inzidenzstufe).
- Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 Stunden beim Schnelltest).
- Testpflicht für Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr auch während des regulären Schulbetriebs.
- Personal wird arbeitstäglich mit einem COVID-19 Schnelltest getestet, für immunisiertes Personal kann die Einrichtung eine anderweitige Regelung treffen.
- Personal muss in der Einrichtung eine medizinische Maske tragen, die Einrichtung kann aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich anderweitige Regelungen anordnen.
Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen im Einzelnen:
- Keine Beschränkung der Besucherzahl (zuvor zwei Besucherinnen / Besucher pro Tag abhängig von der Durchimpfung der Bewohnerinnen / Bewohner und der Inzidenzstufe).
- Testgültigkeit Schnelltest: 24 Stunden, PCR-Test: 48 Stunden (zuvor 48 beim Schnelltest).
- Testpflicht entfällt bei Schülerinnen und Schülern zwischen dem 7. und 12. Lebensjahr während des regulären Schulbetriebs Gemeinschaftsaktivitäten sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
- Keine Abmelde- und Anmeldepflicht für Bewohnerinnen / Bewohner.
- Testpflicht für nicht-immunisiertes Personal stationär viermal wöchentlich (zuvor dreimal wöchentlich) und ambulant dreimal wöchentlich (zuvor zweimal wöchentlich); Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend berücksichtigt.
(kab/esk) *HEIDELBERG24 und echo24 sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
